Da Gespräche erfolglos blieben, ist nun ein eigenes Gesetz für eine Enteignung geplant. Damit soll Wiederbetätigung unterbunden werden.
Die Eigentümerin des Hitler-Geburtshauses in Braunau am Inn in Oberösterreich, Gerlinde Pommer, soll nun doch enteignet werden. Das Innenministerium habe entschieden, den Weg der Enteignung konkret zu prüfen und auch mit entsprechenden legistischen Maßnahmen vorzugehen, zitierten die "Oberösterreichischen Nachrichten" in einer Vorabmeldung Freitagabend einen Sprecher des Ressorts.
Es gebe dazu Gespräche mit dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes. Für die Enteignung müsse eine eigene gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Die bisherigen Gespräche mit der Eigentümerin hätten kein Ergebnis gebracht. "Wir haben in den vergangenen Jahren gesehen, dass die Enteignung der einzige Weg ist, um eine Nutzung des Gebäudes im Sinne einer nationalsozialistischen Wiederbetätigung ausschließen zu können", so der Sprecher.
Pommer soll eine Entschädigung erhalten, wobei Bestimmungen angewendet werden sollen, wie man sie aus Enteignungen im Zuge von Eisenbahnbauten kenne. Ein entsprechendes Gesetz könnte demnächst in Begutachtung gehen. Verfassungsrechtler Heinz Mayer hatte im Vorjahr auf dessen Notwendigkeit hingewiesen.
Die Vorgeschichte des Hauses: Adolf Hitler wurde daran am 20. April 1889 geboren. Das Haus wurde 1938 von den Nazis erworben und unter Denkmalschutz gestellt. 1977 bekam es die Familie der heutigen Besitzerin wieder zurück. In den vergangenen Jahren war das Haus immer wieder eine Art Pilgerstätte für Neonazis.
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(APA)