Ein Insolvenzverfahren wäre vernünftiger als Einzel-Exekutionen, bei denen Gläubiger um die Wette laufen, meint der Linzer Uni-Rektor Meinhard Lukas.
Die Heta-Gläubiger sollen nur 46 Prozent ihrer Forderungen erhalten. Das sieht der neue Bescheid der Finanzmarktaufsicht vor. Damit ist für Meinhard Lukas, Linzer Zivilrechtsprofessor und Rektor der Johannes-Kepler-Universität, "eine neue Eskalationsstufe erreicht", auch wenn der Schuldenschnitt vorhersehbar gewesen sei. Da die Gläubiger nun wüssten, dass mehr als 50 Prozent ihrer Forderungen ausfallen, würden sie nun ihre ganze Aufmerksamkeit auf Kärnten richten. Es werde daher zu weiteren Klagen kommen, meinte Lukas am Montag im Interview mit dem Ö1-Morgenjournal.
Und was passiert, wenn es tatsächlich zu einer Insolvenz Kärntens komme? Ein solches Insolvenzverfahren sei "kein Schreckensszenario", sagte der Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät. Das Funktionieren des Bundeslandes wäre diesfalls nicht gefährdet: Österreichs Rechtsordnung sähe in vergleichbaren Fällen vor, dass das Funktionieren von Gebietskörperschaften auch im Insolvenzfalle gewährleistet sein müsse.
Von der Frage, ob der Bestand des Landes gesichert sei, müsse man aber die Frage trennen, wie man vernünftigerweise das Vermögen unter den Gläubigern aufteile, wenn dieses Vermögen, gemessen an der Höhe der Forderungen, nicht ausreiche: "Da ist ein Insolvenzverfahren durchaus eine vernünftige Abwicklung, wesentlich vernünftiger als Einzel-Exekutionen, wo die Gläubiger um die Wette laufen", sagte Lukas.
"Gläubiger gut beraten, anzunehmen"
Der Experte glaubt, dass am Ende "die Steuerzahler ganz sicher ein Teil treffen" wird. Wenn man aber bedenke, dass den Gläubigern in einem außergerichtlichen Vergleich schon 80 Prozent geboten wurden, von ihrer Seite aber mindestens 90 Prozent gefordert werden, dann lande man bei einem Zielwert von etwa 85 Prozent. "Das Angebot war meiner Ansicht nach schon sehr gut, vielleicht ist es noch ein paar Punkte nach oben korrigierbar, aber dann sind die Gläubiger gut beraten, den Vergleich auch anzunehmen", meint Lukas. Denn im Falle einer Insolvenz würden sie ja weniger bekommen.
Auf jeden Fall werden die Klagen, die gegen Kärnten eingebracht wurden, die Gerichte sicher noch viele Jahre beschäftigen, so Rektor Lukas. Eine wichtige Vorentscheidung werde der Verfassungsgerichtshof aber binnen Monaten treffen: ob nämlich das Bankensanierungsgesetz zu Recht angewendet wurde.
(Red.)