Hypo: Gegenseitiges Abwarten im Heta-Mikado

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Alle Beteiligten wollen eine außergerichtliche Lösung. Bund und Kärnten fordern ein Angebot, das von einer Mehrheit der Gläubiger getragen wird. Damit es dazu kommt, müssen jedoch zuerst Verhandlungen starten:

Wien. Der am Sonntag verhängte Schuldenschnitt der FMA („Die Presse“ berichtete) sei kein Nachteil für die eigene Position. So lautete am Montag die erste offizielle Reaktion jenes Gläubiger-Pools, der mehr als die Hälfte aller landesgarantierten Heta-Anleihen auf sich vereint. Vielmehr könnten die geschnittenen Beträge weiterhin beim Land Kärnten eingefordert werden. Allerdings verweisen die Gläubiger erneut darauf, dass eine außergerichtliche Lösung ihr Ziel sei. Auch das Land sei gesprächsbereit, erklärte gleichzeitig Kärntens Landeshauptmann, Peter Kaiser (SPÖ). Wie könnte eine Lösung aussehen und was sind die Stolpersteine auf dem Weg dahin? „Die Presse“ hat die Antworten:

1.Was sind die konkreten Auswirkungen des Schuldenschnitts?

Die FMA hat alle Schulden der Heta, die nicht gesondert besichert sind, um 54 Prozent auf einen Wert von 46 Prozent geschnitten. Nachrangige Schulden verfallen sogar vollständig. Von diesem Schuldenschnitt sind nicht nur die von der Hypo einst begebenen Anleihen betroffen, sondern auch Schulden der Heta gegenüber der Finanz oder der Sozialversicherung. Anleihen im Ausmaß von rund elf Mrd. Euro verfügen allerdings über eine Haftung des Landes Kärnten. Hier können die Gläubiger die Differenz einfordern. Rechtlich ungeklärt ist jedoch, wann diese Haftung schlagend wird.

2. Ist eine einvernehmliche Lösung nun noch möglich?

Ja. Der Schuldenschnitt hat keine Auswirkungen auf eine mögliche Lösung, die grundsätzlich so aussieht, dass Kärnten die mit Haftung versehenen Anleihen zurückkauft.

3. Wie ist die Ausgangslage für eine außergerichtliche Einigung?

Im März lehnten die Gläubiger ein vom Bund unterstütztes Angebot Kärntens ab, laut dem die Anleihen im Endeffekt in unverzinste Bundesanleihen getauscht worden wären, die nach 18 Jahren 100 Prozent der offenen Forderungen ausschütten. Der Barwert dieser Lösung wäre bei 82 Prozent gelegen. Am Samstag legten einige große Gläubiger aus der Gruppe nun ein Gegenangebot vor. Demnach sollen die 100 Prozent bereits nach 13,5 Jahren gezahlt werden und es soll eine laufende Verzinsung von 0,3 Prozent pro Jahr geben. Der Barwerte wäre 90 Prozent.

4. Welche Probleme gibt es, die eine Lösung nach wie vor verhindern?

Hauptproblem ist derzeit, dass Bund und Kärnten keine Verhandlungen aufnehmen wollen, bevor das Gegenangebot nicht von einer breiten Mehrheit der Gläubiger getragen wird. Vor allem Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) will sich nicht noch einmal die Blöße geben, dass ein fertig geschnürtes Angebot doch noch abgelehnt wird. Jene Gläubiger, die die außergerichtliche Lösung vorantreiben wollen, argumentieren jedoch, dass es eben Verhandlungen mit der Gegenseite brauche, damit auch die skeptischen Gläubiger bereit sind, zuzustimmen. Fraglich ist zudem, ob es erneut eine gesetzliche Regelung geben muss, die dafür sorgt, dass ab einer gewissen Zustimmung das Angebot für alle gilt. Denn unter den Gläubigern soll es auch Hardliner geben, die in jedem Fall klagen wollen.

Offen ist außerdem die Frage der Nachrang-Gläubiger: Diese werden zu 100 Prozent geschnitten, haben aber eine volle Garantie Kärntens. Bei dem im März abgelehnten Angebot hätten sie 30 Prozent erhalten sollen und fühlten sich damit benachteiligt. Man erwarte zumindest 50 Prozent, heißt es bei einem Nachrang-Gläubiger. Für Diskussionen dürfte aber auch sorgen, woher das zusätzliche Geld für die geforderte Aufbesserung des Angebots kommen soll. Die Gläubiger wollen, dass Kärnten den Landesversorger Kelag für die benötigten rund 400 Mio. Euro verkauft. Für Kaiser und Finanzlandesrätin Gaby Schaunig ein No-Go.

5. Wann muss es spätestens zu einer Einigung mit den Gläubigern kommen?

Ein entscheidender Tag, bis zu dem es wohl eine Einigung wird geben müssen, ist der 9. Juni. An diesem Tag will ein Gericht in Frankfurt ein erstes Urteil über die Forderung eines Gläubigers sprechen. Bekommt dieser recht, droht der Heta die sofortige Insolvenz, da die FMA keine Ungleichbehandlung der Gläubiger zulassen darf. Dann wären die Haftungen Kärntens definitiv schlagend.

6. Was geschieht, wenn die Einigung auch im zweiten Anlauf scheitert?

Die Gläubiger würden Kärnten auf die Erfüllung der Haftungen klagen. Wie diese Klagen ablaufen könnten (Was steht außer Streit? Welcher Anlassfall wird gewählt, um die Gerichtskosten niedrig zu halten?) soll heute, Dienstag, von den Anwälten in London besprochen werden. Über einen möglichen Vergleich wird bei dem Treffen eher nicht gesprochen, heißt es. Die Klagen dürften in jedem Fall bis vor die österreichischen und wohl auch europäischen Höchstgerichte gehen. Ihr Ausgang ist völlig offen. Am Ende könnte die Insolvenz Kärntens stehen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.04.2016)

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