Der ZDF-Moderator wird keine Unterlassungserklärung zu seinem Schmähgedicht abgeben. Sein Anwalt erteilte der Forderung aus der Türkei eine Abfuhr.
Der Satiriker Jan Böhmermann will keine Unterlassungserklärung abgeben. Das berichten mehrere deutsche Medien. Böhmermanns Anwalt habe den den Anwälten Erdogans mitgeteilt, dass offensichtlich übersehen wurde, „dass das Gedicht nicht solitär verbreitet wurde, sondern in einer Gesamtdarstellung über das, was in Deutschland erlaubt ist und was nicht“, hieß es. Durch die nicht erfolgte Unterlassungserklärung Böhmermanns wird ein Prozess vor einem Mainzer Gericht wahrscheinlicher.
Rückendeckung aus Brüssel
Der ZDF-Moderator hatte vor zwei Wochen in seiner Sendung „Neo Magazine Royale“ in einem Gedicht über Erdogan bewusst beleidigende Formulierungen benutzt. Er kündigte das Gedicht in der Sendung als Beispiel für herabwürdigende Schmähkritik an, die nicht erlaubt sei. Erdogan hat ihn deshalb angezeigt. Die Bundesregierung muss noch entscheiden, ob ein Verfahren eingeleitet wird. Böhmermann steht mittlerweile unter Polizeischutz. Seine für Donnerstag geplante Sendung wurde abgesagt.
Rückendeckung für seine Satire bekam Böhmermann aus Brüssel: „So sehr wir die Zusammenarbeit für die Flüchtlinge schätzen, so unverändert ist unsere Haltung in anderen Fragen, wenn es etwa um Grundwerte wie dasjenige der Pressefreiheit geht“, sagte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker mit Blick auf die Türkei.
Deutschlands Bundeskanzlerin Angela Merkel allerdings hält sich bisher zurück. Die Bundesregierung muss entscheiden, ob es zu einem Verfahren kommen wird. „Die Bundesregierung drückt sich nicht um eine Entscheidung über die Reaktion auf die türkische Verbalnote“, sagteRegierungssprecher Steffen Seibert. „Diese Entscheidung wird getroffen.“ Wann, sagte er nicht. Aus Regierungskreisen verlautete, es könne noch diese Woche sein.
(red.)