Die Neuregelung soll im Kampf gegen Terrorismus helfen. Luftfahrtgesellschaften müssen EU-Ländern künftig ihre Fluggastdaten überlassen.
Was zählt mehr: Datenschutz oder Sicherheit? Das EU-Parlament hat sich am Donnerstag für mehr Sicherheit ausgesprochen. Die Europäische Union setzt künftig zur Terrorbekämpfung auf die Speicherung von Fluggastdaten. Dazu brachte das Europaparlament am Donnerstag die sogenannte PNR-(Passager Name Record)-Richtlinie unter Dach und Fach. Sie verpflichtet die europäischen Luftfahrtgesellschaften, den EU-Ländern ihre Fluggastdatensätze zu überlassen.
Ziel ist es, Polizeibehörden bei der Verhinderung geplanter Anschläge oder anderer schwerer Straftaten zu unterstützen.
Die Richtlinie, über die in der EU fünf Jahre lang debattiert wurde, sieht vor, dass personenbezogene Daten von Flugpassagieren sechs Monate lang gespeichert werden dürfen. Im Europaparlament hatten sich vor allem Linke, Liberale und Grüne jahrelang gegen die Massenspeicherung von Fluggastdaten gesperrt. Unter dem Eindruck der Anschläge in Paris bröckelte die Front der Gegner aber.
"Sinnlose pauschale Überwachung"
Im Dezember einigten sich schließlich Unterhändler des Parlaments und des Rates der 28 EU-Staaten auf einen Kompromiss. Die Parlamentsvertreter setzten dabei unter anderem durch, dass der "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" in der Richtlinie verankert wurde.
Mehrere Abgeordnete äußerten vor dem Votum dennoch Bedenken. Die "sinnlose pauschale Überwachung von Bürgern" bringe nicht mehr Sicherheit, sagte der deutsche Grüne Jan Philipp Albrecht. "Solange die europäischen Staaten nicht endlich beginnen, die bestehenden Daten untereinander auszutauschen, bringt eine zusätzlich eingeführte Maßnahme wie die Fluggastdatenspeicherung überhaupt nichts - außer, dass wir einen Schritt weiter in Richtung gläserner Mensch gehen", hieß es auch von der NEOS-Europaabgeordneten Angelika Mlinar.
Nach der Zustimmung des Parlaments muss nun noch der Rat die Richtlinie absegnen, was in Kürze geschehen dürfte. Die EU-Staaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.
(APA/AFP)