Das Gedicht "Schmähkritik" des Satirikers sorgt nicht nur für diplomatischen Wirbel, sondern beschäftigt auch deutsche Gerichte.
Das "Schmähkritik"-Gedicht des deutschen Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan macht seit Wochen diplomatischen Wirbel. Eine Chronolige der Ereignisse:
17. März: Im NDR macht sich die Satire-Sendung "extra 3" in einem Lied über Erdogan lustig.
22. März: Die Türkei lädt den deutschen Botschafter Martin Erdmann vor, um gegen den zweiminütigen Film zu protestieren.
29. März: Die deutsche Bundesregierung weist den Protest in einem Telefonat mit der türkischen Seite zurück: Die Presse- und Meinungsfreiheit sei "nicht verhandelbar".
31. März: Der Satiriker Jan Böhmermann liest in der ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" ein Gedicht mit dem Titel "Schmähkritik" über Erdogan vor, das unter die Gürtellinie geht. Böhmermann will damit nach eigener Aussage die Unterschiede zwischen erlaubter und verbotener Satire aufzeigen.
1. April: Das ZDF gibt bekannt, dass der Beitrag aus der Mediathek gelöscht und nicht wie vorgesehen wiederholt wird.
3. April: Die deutsche Kanzlerin Angela Merkel (CDU) kritisiert Böhmermanns Gedicht in einem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu als "bewusst verletzend". Gleichzeitig bekräftigt sie den hohen Wert der Presse- und Meinungsfreiheit.
6. April: Die Staatsanwaltschaft Mainz teilt mit, dass sie wegen des Verdachts der Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten ermittelt. Zuvor seien rund 20 Strafanzeigen eingegangen.
10. April: Aus Berliner Regierungskreisen wird bekannt, dass die Türkei in einer Verbalnote an das Auswärtige Amt eine Bestrafung von Böhmermann verlangt.
11. April: Die deutsche Bundesregierung kündigt an, die Forderung zu prüfen. Die Freiheit der Kunst und die Pressefreiheit seien für Merkel nicht verhandelbar, heißt es. Die Staatsanwaltschaft Mainz bestätigt einen Strafantrag Erdogans gegen Böhmermann wegen Beleidigung.
12. April: Wegen der öffentlichen Diskussion sagt Böhmermann die nächste Ausgabe seiner Sendung "Neo Magazin Royale" ab.
14. April: ZDF-Redakteure wollen das gelöschte Schmähgedicht von Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in die Mediathek des Senders zurückholen. Doch das ZDF bleibt bei seiner Entscheidung. Böhmermann wird nach Angaben seines Anwalts keine Unterlassungserklärung abgeben.
14. April: Nach Einschätzung eines vom ZDF beauftragten Gutachtens ist Böhmermanns "Schmähkritik" nicht strafbar.
15. April: Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gibt um 13.00 Uhr im Kanzleramt eine Erklärung zur Affäre ab.
(APA/dpa)