Böhmermann: Erdogans AKP begrüßt Merkels Entscheidung

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"Eine Beleidigung unseres Präsidenten ist eine Respektlosigkeit gegenüber unserer Nation und unserem Staat", so AKP-Sprecher Ömer Celik.

Die türkische Regierungspartei AKP hat den Beschluss der deutschen Regierung im Fall des Schmähgedichts gegen Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan begrüßt. "Diese Entscheidung ist zweifellos eine richtige", sagte AKP-Sprecher Ömer Celik nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu am Freitag in Ankara. "Eine Beleidigung unseres Präsidenten ist eine Respektlosigkeit gegenüber unserer Nation und unserem Staat."

Merkel hatte zuvor Strafermittlungen gegen Böhmermann wegen Beleidigung Erdogans erlaubt. Erdogan selbst hat sich bisher nicht öffentlich zu dem Schmähgedicht geäußert. Das dürfte auch ein Grund dafür sein, warum der Fall in der Türkei bisher weitaus weniger Beachtung findet als in Deutschland. Erdogan gehört zu den Mitbegründern der islamisch-konservativen AKP, die seit 2002 in Ankara regiert.

Heftige Kritik von Böhmermanns Anwalt

"Diese Verfolgungsermächtigung war völlig überflüssig und ohne Not", erklärte dagegen Böhmermanns Rechtsanwalt Christian Schertz am Freitagabend. Er verwies darauf, dass Erdogan bereits als Privatperson einen Strafantrag gestellt hat und die Staatsanwaltschaft daher die Frage der Beleidigung ohnehin prüfen müsse. Die Erteilung der Verfolgungsermächtigung sei "rechtlich wie rechtspolitisch höchst bedenklich".

Merkel hatte ihre Entscheidung mit den engen und freundschaftlichen Beziehungen zur Türkei begründet. Zudem sei es im Rechtsstaat Sache von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht und andere Belange gegen die Presse-, Kunst-und Meinungsfreiheit abzuwägen. Die SPD-geführten Ministerien stimmten gegen die Ermächtigung und übten offene Kritik an Merkel. Die Opposition warf der Kanzlerin einen Kniefall vor Erdogan vor.

Das Verhalten Merkels füge sich ein zu ihrer Aussage, dass sie das Gedicht in einem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten bereits als "bewusst verletzend" bewertet habe, erklärte der Anwalt. "Damit hat sie die Definition der Schmähkritik benutzt und eine rechtliche Bewertung vorgenommen, obwohl das der Justiz vorbehalten ist", kritisierte er.

(APA/dpa/Reuters)

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