Spitalsärzte sollen Überstunden vermeiden

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Wegen zu hoher Kosten sollen Ärzte in Wiener Spitälern künftig nicht länger als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Laut Kammer drohen damit Leistungskürzungen für Patienten und längere Wartezeiten.

Spitalsärzte in Wien werden vom Krankenanstaltenverbund (KAV) angehalten, aus Kostengründen keine Überstunden mehr zu machen. Sogar jene acht Stunden außerhalb der Normalarbeitszeit – die eigentlich einkalkuliert waren – sollen künftig vermieden und eine 40-Stunden-Woche etabliert werden. Denn seit dem Inkrafttreten des neuen Arbeitszeitgesetzes mit einer auf durchschnittlich 48 Stunden pro Woche beschränkten Arbeitszeit tragen die Mediziner ihre Überstunden exakt ein, wodurch diese viel teurer werden als früher – als sie pauschaliert durch die Nachtdienstzulage abgegolten wurden.

Um rund 30 Prozent sollen die Personalkosten der Abteilungen dadurch gestiegen sein, während gleichzeitig die Präsenz der Ärzte um bis zu einem Drittel gesunken ist. So kommen einzelne Fachärzte auf knapp 13.000 Euro brutto im Monat. Zuletzt schlug der Verwaltungsdirektor des Krankenhauses Hietzing, Wilhelm Strmsek, in einem E-Mail Alarm: „Wie bereits in der letzten Primarärztesitzung am 18. März 2016 angekündigt, wird mit dem vorhandenen Personalbudget nicht das Auslangen gefunden“, schreibt Strmsek. Speziell im Bereich des Überstundenbudgets komme es – wie man anhand der Monatsabrechnungen Jänner/Februar 2016 erkennen könne – zu unverhältnismäßig hohen Steigerungen. „Sollte die Situation der Überstundengebarung nicht optimiert werden können, ist leider in Bälde mit einer Nichtausbezahlung zu rechnen“, warnt Strmsek.

Drohende Zahlungsunfähigkeit

Die Konsequenz: Ab Mai soll kein Arzt mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten. KAV-Generaldirektor Udo Janßen soll „Presse“-Informationen zufolge sämtliche ärztlichen Direktoren zu sich geholt und ihnen die Anweisung gegeben haben, dass Ärzte dazu angehalten werden, nur noch 40 statt maximal 48 Stunden pro Woche zu arbeiten. Andernfalls drohe ab September die Zahlungsunfähigkeit. In einem E-Mail an Primarärzte rechtfertigt sich Janßen damit, dass der „KAV als Dienstgeber Fürsorgepflichten seinen Beschäftigten gegenüber hat. Das beinhaltet auch die Vermeidung von überlangen, auf Dauer gesundheitsschädigenden Arbeitszeiten.“

Geleistete Überstunden würden „natürlich abgegolten“, sollen aber nur dann geleistet werden, wenn sie angeordnet und notwendig seien. „Der KAV hat ebenso Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern, mit deren Geld er wirtschaftet. Der KAV wird die Entwicklung der Mehrdienstleistungen daher aus allen genannten Gründen (Arbeitnehmerschutz, Tagespräsenz, Budget) laufend beobachten.“ Die Anweisung, dass Überstunden nur geleistet werden sollen, wenn sie „angeordnet und notwendig“ sind, impliziert laut Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres den Vorwurf, dass Ärzte Überstunden nur machen, um mehr zu verdienen. „Das ist eine ungerechtfertigte Unterstellung, kein Arzt macht Überstunden aus Jux und Tollerei“, sagt Szekeres. „Zudem werden Überstunden ohnehin angeordnet, die Ärzte entscheiden nicht selbst, ob sie welche machen.“ Eine Beschränkung auf 40 Stunden sei nicht ohne dramatische Leistungsreduktionen und längere Wartezeiten für Patienten möglich. Überraschend kommt für ihn die Entwicklung nicht. Der KAV habe gewusst, dass mehr Überstunden anfallen und die Kosten steigen werden. Mehr noch, es sei damit geworben worden, dass Ärzte dadurch mehr Geld verdienen werden.

„Ziel sind Einsparungen“

Die Kammer hatte bereits bei Einführung des Arbeitszeitgesetzes Anfang 2015 vor Leistungsreduktionen in Spitälern gewarnt, sollte es zu keinen Strukturreformen kommen. Diese Reformen – etwa die Stärkung des niedergelassenen Bereichs durch Primärversorgungszentren und die Aufstockung von Kassenverträgen – lassen auf sich warten.

Ein ganz bestimmtes Kalkül hinter dem Vorgehen des KAV vermutet Gernot Rainer, Obmann der Ärztegewerkschaft Asklepios. „Die Weisung, keine Überstunden der Ärzteschaft mehr zu akzeptieren, ist keine neue Information. Schon vor Monaten wurden Abteilungsleiter informiert, dass streng auf 40 Stunden kalkuliert werden muss“, sagt er. „Hier geht es nicht, wie seitens des KAV suggeriert wird, um Arbeitnehmerschutz, sondern einzig und allein um Einsparungen.“ Der Arbeitnehmerschutz diene als Vorwand, Reduktionen von Abteilungen und Krankenhausbetten zu rechtfertigen. Vor einem Jahr sei bekannt geworden, dass der KAV eine Reduktion von 382 Ärztedienstposten anstrebe. Trotz des Dementis glaube er, dass genau diese Reduktion angepeilt werde.

Zusammelegung von Abteilungen?

Möglich sei dies nur, wenn Abteilungen zusammengelegt und Leistungen reduziert werden. Wenn es beispielsweise nur eine Augenabteilung oder Dermatologie für Wien gibt (was für die Rudolfstiftung geplant ist), könnte man alle Fachärzte konzentrieren und hätte einen ausreichend großen Pool, mittels 12,5-Stunden-Schichtdiensten (statt der üblichen 25-Stunden-Dienste) ein Dienstrad aufrechtzuhalten. „Dann könnte man sogar doppelt sparen“, meint Rainer. „Zum einen, weil Ärzte nur noch ihr Grundgehalt für 40 Stunden bekommen würden, und zum anderen, weil man Betten und Leistungen reduzieren könnte.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.04.2016)

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