Heta-Gläubiger sollen Anleihen abschreiben

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FMA will Wertberichtigung auf 30 Prozent – also unter den Schuldenschnitt.

Wien. Vor einer Woche hat die FMA über die Hypo-Bad-Bank Heta den Schuldenschnitt verhängt – als Abwicklungsbehörde. Wenige Tage später bekamen die heimischen Heta-Gläubiger Post von der FMA – diesmal in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde. Darin setzte die Behörde die Banken und Versicherungen laut „Presse“-Informationen darüber in Kenntnis, dass sie nach Ansicht der FMA die Papiere nun abwerten sollten: die nachrangigen Anleihen vollständig, die vorrangigen auf 30 Prozent – also auf einen Wert unter den Schuldenschnitt, laut dem eine Auszahlung von 46 Prozent erfolgen soll. Die Kärntner Landeshaftung wird somit mit null bewertet.

Unter den Finanzinstituten sorgte das für Aufregung und einige Fragen: Rechnet die FMA mit einer Pleite Kärntens? Müssten nun nicht auch Haftungen anderer Bundesländer geringer bewertet werden? Bei der FMA argumentiert man, dass Haftungen nur dann in die Bilanz genommen werden können, wenn sie zu 100 Prozent erfüllt werden. Dass die Anleihen unter den Schuldenschnitt abgeschrieben werden sollen, ergebe sich daraus, dass die 46 Prozent des Schuldenschnitts erst 2023 ausgezahlt werden sollen. Und da es keine Verzinsung gebe, sei der Wert heute geringer. (jaz)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.04.2016)

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