VW-Fahrer haben's gut - in den USA

22 11 2015 Unkel DEU Deutschland Symbolfoto ein VW Emblem umringt von Modellfiguren die das Man
22 11 2015 Unkel DEU Deutschland Symbolfoto ein VW Emblem umringt von Modellfiguren die das Man(c) imago/Hans-Günther Oed (imago stock&people)
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In den USA will Volkswagen die manipulierten Fahrzeuge zurückkaufen oder jedem betroffenen Kunden 5000 Euro zahlen. Ein Betrag, von dem österreichische Kunden nur träumen können.

Wien. 500.000 Dieselfahrzeuge mit den manipulierten 2,0-Liter-Motoren ist Volkswagen (VW) bereit, in den USA zurückzukaufen. Wer, wie die meisten Autofahrer, sein Fahrzeug aber gar nicht hergeben will, kann sich auf eine substanzielle Entschädigung, angeblich 5000 Dollar, freuen. So viel will der deutsche Autobauer jedem einzelnen der betroffenen US-Kunden pauschal als Schadenersatz zahlen. Unabhängig davon muss VW noch sämtliche Kosten für die Umrüstung der betroffenen Autos zahlen. Diesen Vorschlag unterbreitete der Konzern der US-Umweltbehörde EPA und deren kalifornischem Pendant, Carb. Am Donnerstag nickte auch der zuständige Richter, Charles Breyer, den Deal ab.
5000 Dollar, das ist eine Summe, von der betroffene VW-Kunden in Österreich nur träumen können. Während der Konzern in den vergangenen Wochen in den USA alle Hebel in Bewegung gesetzt hat, um sich mit den US-Behörden zu einigen, hat man von vergleichbaren Bemühungen hierorts nichts bemerkt. Ein Verjährungsverzicht für mögliche Schadenersatzforderungen bis Ende 2017 war das einzige Entgegenkommen, das die meisten Händler ihren Kunden zugestanden. Ob, wann und wie ihr mangelhaftes Dieselfahrzeug in Ordnung gebracht werden soll, weiß bis dato immer noch niemand. Und alle Konsumentenschutzverbände und Anwälte, die mit VW Vergleichsgespräche führen wollen, um mögliche Schadenersatzprozesse zu vermeiden, warten bisher vergeblich auf einen Termin. Die Message des Konzerns: Mit Vergleichsangeboten ist nicht zu rechnen.

Kunde ist eben nicht gleich Kunde

Doch wie ist es möglich, dass ein und dasselbe Unternehmen in den USA alles dafür tut, um seinen Kunden möglichst rasch ein schmackhaftes Angebot zu unterbreiten, in Europa hingegen nur ein äußerst bescheidenes Engagement an den Tag legt, um seine Käufer wieder zufriedenzustellen?

Die Antwort ist banal: Einigt sich VW in den USA nicht mit den Behörden, bietet es seinen Kunden keine annehmbare Lösung, hat das für den Konzern wirtschaftlich weit schlimmere Folgen, als das in Europa der Fall wäre. Bis gestern hat der kalifornische Richter Charles Breyer dem Konzern Zeit gegeben, um einen Vorschlag für die Bewältigung des Desasters zu präsentieren. Und von Breyers Placet hing viel ab: Wäre er vom VW-Konzept nicht überzeugt gewesen, hätte er unter Strafandrohung anordnen können, alle Autos mit manipulierten Motoren aus dem Verkehr ziehen zu lassen. Gleichzeitig hätte er den Prozess in der Causa Dieselgate im Sommer eröffnen können. Ein Horrorszenario, das VW mit allen Kräften abwehren wollte. Denn allein das Justizministerium forderte in einer Klage Bußgelder über 45 Mrd. Dollar. Hinzu kommen Sammelklagen in Milliardenhöhe, die den Konzern massiv in die Enge treiben können. Denn anders, als es das deutsche oder österreichische Recht vorsieht, müsste der Konzern in einem Zivilprozess nicht nur Ersatz für alle entstandenen Schäden leisten. „Das angloamerikanische Recht sieht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten – wie es VW selbst zugegeben hat – einen sogenannten Strafschadenersatz (,punitive damage‘) vor, der weit über den tatsächlichen Schaden hinausgehen kann“, sagt Anwalt Eric Breiteneder, der selbst Geschädigte in der Causa Dieselgate vertritt. „Der Sinn ist, das Unternehmen für sein Verhalten zu bestrafen und künftig auch andere davon abzuhalten, ein ähnliches Verhalten an den Tag zu legen.“ Dass Volkswagen bereit ist, seinen US-Kunden nun 5000 Euro zu zahlen, hält der Rechtsanwalt für einen Schritt in die richtige Richtung. Während er überzeugt ist, dass sich die Mehrheit der Betroffenen in Europa schon mit 1000 Euro begnügt hätte, bezweifelt er, dass der Konzern mit dem 5000-Dollar-Angebot in den USA durchkommen wird. Denn – anders als in Österreich – hat dort in diesem Fall ohnehin jeder Geschädigte das Recht, den Rückkauf seines mangelhaften Dieselautos zu verlangen, so Breiteneder. Bedenkt man, dass in den USA rund 580.000 Fahrzeuge defekt sind, kann man verstehen, dass es VW eilig hat, seinen Kunden eine andere Lösung schmackhaft zu machen. Denn ein Rückkauf ist die teuerste Lösung.

2015 hat der Konzern bereits 6,7 Milliarden für Dieselgate zurückgestellt. Damit glaubt man nun – so sickerte gestern durch – nicht mehr, das Auslangen zu finden. Insidern zufolge plant VW nun, 20 Mrd. Euro zur Seite zu legen. Wofür auch immer die Summen eingeplant sind, eines wird den Deutschen klar sein: Kein VW-Fahrer will als Kunde zweiter Klasse behandelt werden. Schon gestern forderten Verbraucherschützer vehement, VW müsse seine Kunden weltweit gleich behandeln. Die 5000 Dollar seien ein Richtwert, der für alle gelten müsse. Sonst würde der Slogan „VW-Fahrer haben's gut“ wohl nur in den USA stimmen.

(APA/Reuters/dpa)

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