Juristen gegen Asylgesetz

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Rechtsanwaltskammer und Richtervereinigung halten die geplanten Änderungen im Asylrecht für verfassungswidrig.

Wien. Wenn die Novelle des Asylgesetzes am Montag in den Innenausschuss des Parlaments kommt, sind Änderungen durchaus möglich – schon allein, um kritische SPÖ-Abgeordnete mit ins Boot zu holen. Die Begutachtungsfrist ist am Donnerstag nach nur einer Woche zu Ende gegangen und hat zahlreiche kritische Stellungnahmen gebracht. So warnt das UNO-Flüchtlingshilfswerk UNHCR vor einer „alarmierenden Entwicklung“, die eine Abkehr von der Tradition des Flüchtlingsschutzes bedeuten würde. Auch etliche Hilfsorganisationen lehnen das Gesetz ab.
Aber auch aus Juristenkreisen kommt heftige Kritik. So bezweifelt der Österreichische Rechtsanwaltskammertag, dass EU-Recht mit Hinweis auf die öffentliche Sicherheit in der geplanten Form per Verordnung außer Kraft gesetzt werden kann. Bezweifelt wird aber auch, dass – wie in den Erklärungen angegeben – die im Vorjahr erreichten Asylzahlen bereits eine derartige Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sind. Zumindest aber müsse, so die Vertretung der Rechtsanwälte, im Gesetz festgelegt werden, unter welchen Umständen die Regierung per Notverordnung wesentliche Asylrechte außer Kraft setzen kann.
Ähnlich die Argumentation der österreichischen Richtervereinigung: Die Voraussetzungen für die Erlassung einer Notverordnung müssten im Gesetz hinreichend bestimmt sein – genau das lege der Entwurf aber nicht fest und überlasse die Beurteilung den politischen Entscheidungsträgern. Auch die Richtervereinigung bezweifelt, dass Österreich EU-Recht außer Kraft setzen kann – und weist darauf hin, dass die Republik auch aufgrund von völkerrechtlichen Normen verpflichtet ist, das Asylrecht einzuhalten.
Die Gemeinde Wien versucht in der politisch heiklen Causa einen Spagat: Gegen das Notverordnungsrecht gebe es zwar keine generellen Vorbehalte, aber die derzeitige Situation biete bei Weitem noch keinen Anlass für eine Notverordnung. (maf)

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