Flüchtlinge: Regierung befristet Notfallverordnung

Flüchtlinge: Regierung befristet Notfallverordnung
Flüchtlinge: Regierung befristet NotfallverordnungREUTERS
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SPÖ und ÖVP haben sich auf einen Kompromiss geeinigt. Die Änderungen werden heute im Innenausschuss der Opposition übergeben.

SPÖ und ÖVP haben sich auf einen Kompromiss bei der umstrittenen Asyl-Novelle verständigt. Wie SP-Klubobmann Andreas Schieder am Montag erklärte, wird die Notfallverordnung, die damit ermöglicht werden soll, auf maximal sechs Monate beschränkt - allerdings mit der Möglichkeit einer Verlängerung.

Neben dem schon länger geplanten "Asyl auf Zeit" und Einschränkungen beim Familiennachzug sieht die Novelle auch die Möglichkeit für eine Notverordnung vor. Diese kann die Regierung im Zusammenspiel mit dem Hauptausschuss zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit erlassen. Damit könnten dann an der Grenze keine Asyl-Anträge mehr gestellt werden und die Flüchtlinge in die Nachbarstaaten zurückgeschoben werden.

Nach zum Teil heftiger innerparteilicher Kritik vor allem innerhalb der SPÖ haben sich die beiden Koalitionsparteien nun unmittelbar vor Beginn des Innenausschusses auf einen Kompromiss verständigt. Wie Schieder erklärte, kann die Verordnung nur für maximal sechs Monate erlassen werden. Wenn der Notstand dann immer noch nicht beseitigt ist, kann sie jedoch bis zu drei mal um je weitere sechs Monate verlängert werden. Als weitere Voraussetzung gilt, dass Schengen-Grenzkontrollen eingeführt sind.

Außerdem werden im Gesetz nun die Kriterien für die Begründung der Verordnung festgelegt. Neben einer Beschreibung der Migrationsströme geht es dabei auch um eine Überforderung der staatlichen Systeme. Für Schieder ist damit gewährleistet, dass dieses Instrument nicht leichtfertig, sondern nur als ultima ratio eingesetzt werden kann.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Kinder, Schwangere sowie beeinträchtigte Personen werden durch die Verordnung bevorzugt behandelt und bekommen schnellere Verfahren. Außerdem ist diese Personengruppe bei Asyl-Verfahren bevorzugt zu behandeln. Und schließlich tritt die Rechtsberatung vor dem Bundesverwaltungsgericht schon mit 1. Oktober statt erst mit Jahreswechsel in Kraft.

Schieder rechnet mit breiter Zustimmung

Diese Änderungen sollen nun am Mittwoch als Abänderungsantrag in der zweiten Lesung im Plenum des Nationalrates eingebracht werden. Im heutigen Innenausschuss wurden sie einmal der Opposition übergeben werden. Schieder betonte, dass man damit einiges an Kritik aufgenommen und Stellungnahmen aus der Begutachtung eingearbeitet habe. ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon sieht in dem Kompromiss hingegen eine "vernünftige Vorgangsweise". Er bekräftigte die Notwendigkeit eines Beschlusses und betonte, dass man durch die Befristung der besonderen Situation Rechnung getragen habe.

(APA)

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