Jihadismus: 20 Monate Haft für 15-Jährigen

Der Jugendliche soll für den IS Propaganda gemacht haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein 15-Jähriger ist in seinem bereits zweiten Prozess um Jihadismus am Donnerstag in St. Pölten wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation schuldig gesprochen worden. Er erhielt - bei einem Rahmen von bis zu fünf Jahren Haft - eine unbedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Richter Markus Grünberger sprach von einem "Urteil mit Augenmaß": Erschwerend auf die Strafbemessung hätten sich die Vorstrafe, der rasche Rückfall und das Begehen mehrerer Verbrechen ausgewirkt. Mildernd wurde der Beitrag des 15-Jährigen zur Wahrheitsfindung gewertet. Der Bursch soll in die Jugendstrafanstalt Gerasdorf kommen. 

"Es ist die letzte Chance für Sie"

"Es ist die letzte Chance für Sie, noch einmal in unserer Gesellschaft Fuß zu fassen", mahnte der Richter. Bei einem Rahmen von bis zu fünf Jahren Haft sowie auf der anderen Seite der Möglichkeit, eine bedingte oder teilbedingte Strafe auszusprechen, habe sich der Schöffensenat für ein "Mittelmaß" entschieden, führte der vorsitzende Richter aus. Unter Anrechnung der Vorhaft bleibt ein Strafrest von 17 Monaten.

Der Angeklagte wurde verurteilt, gegenüber einer Person Propaganda für den "Islamischen Staat" (IS) gemacht und ihr zwei Lichtbilder geschickt zu haben. Eines der beiden per Handy verschickten Fotos zeigte einen IS-Kämpfer mit einer Fahne, in das der 15-Jährige das Gesicht eines Bekannten hineinretouchiert hatte. Auf dem Bild war zu lesen "eines Tages" - damit habe der Beschuldigte den anderen Burschen bestärkt, in Syrien zu kämpfen, sagte Grünberger. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dass er andere im persönlichen Gespräch von der IS-Ideologie überzeugen wollte, war aber laut Richter Markus Grünberger nicht objektivierbar.

Die im Mai 2015 gegen den Jugendlichen verhängte bedingte Haftstrafe von 16 Monaten sowie die bedingte Entlassung aus der Haft im Ausmaß von zwei Monaten und 20 Tagen wurden nicht widerrufen. Der 15-Jährige aus St. Pölten hatte sich teilweise schuldig bekannt. Die Verhandlung hatte mit Rücksicht auf das Fortkommen des Jugendlichen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.

Erste Festnahme im Oktober 2014

Der türkische Staatsbürger wuchs nach der Scheidung seiner Eltern ohne Vater auf. Erstmals war er im Oktober 2014 festgenommen worden. Er gab zu, sich mit Anschlagsplänen auf den Wiener Westbahnhof befasst zu haben. Nach 14 Tagen wurde er aus der Untersuchungshaft entlassen, im Jänner 2015 folgte eine erneute Festnahme, weil er gegen strenge Auflagen und Weisungen verstieß und untertauchte. Die zunehmende Radikalisierung des Burschen war seiner Mutter und auch der Schule aufgefallen.

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