Max Webers Ethik – auf unzulässige Weise verkürzt

Zu den Thesen Rudolf Taschners über Gesinnungs- und Verantwortungsethik.

Rudolf Taschner hat sich in seinem „Quergeschrieben“ zur Flüchtlingspolitik („Presse“ vom 28. 4.) als Max-Weber-Fan geoutet. Allerdings scheint er über die ersten Seiten des Klassikers „Politik als Beruf“ aus dem Jahr 1919 nicht hinausgekommen zu sein. Weber, der sich selbst als religiös unmusikalisch bezeichnet hat, hat sehr wohl gewusst, dass auch eine Verantwortungsethik nicht ohne gesinnungsethische Elemente auskommt, ohne die es keine Motivation zum sittlichen Handeln gibt.

Für Weber sind „Gesinnungsethik und Verantwortungsethik nicht absolute Gegensätze, sondern Ergänzungen, die zusammen erst den echten Menschen ausmachen, den, der den ,Beruf zur Politik‘ haben kann“.

Dass der Begriff der Verantwortungsethik, wie Taschner meint, überhaupt schlecht gewählt sei, weil es im Kern gar nicht um Ethik gehe, sondern bloß um Interessensvertretung, trifft auf Weber nicht zu. Ihm geht es durchaus um Ethik, und diese ist, weil sie die Folgen des Handelns mit in das Kalkül zieht, zwar konsequentialistisch, aber nicht utilitaristisch. Taschners polemische Gegenüberstellung von Utopisten und nüchternen Realisten mag in manchen politischen Kreisen gut ankommen, verkürzt aber die Ethik Webers auf unzulässige Weise.

Entbehrliches Bashing

Entbehrlich sind auch das Landau- und Wehsely-Bashing und die pauschale Herabwürdigung von Flüchtlingen als kulturlose Horden, die Österreich überrennen. Im Übrigen gibt es einen breiten Diskurs zur Verantwortungsethik und weitere gewichtige Konzeptionen, unter denen Hans Jonas' „Prinzip Verantwortung“ besonders hervorgehoben sei.

In der Sache wüsste man gern, was Taschner denn über die jüngsten Beschlüsse des Nationalrats zur Verschärfung des Asylrechts denkt. Kritik an ihr kommt ja nicht nur von Michael Landau und Sonja Wehsely, der Diakonie und den Kirchen, sondern auch vom Roten Kreuz und anderen NGOs, von Juristen und der Richtervereinigung. Sie melden ernstzunehmende verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken an, die man nicht als Utopismus abtun kann.

Recht und Barmherzigkeit

Dass der Staat für den Fall eines massiven Anstiegs des Zustroms von Flüchtlingen und Migranten Vorsorge trifft, halte ich grundsätzlich für richtig. Wer allein auf die Bekämpfung von Fluchtursachen als Lösung des Flüchtlingsproblems setzt, weicht der Frage aus, ob und wenn ja mit welchen Mitteln ein Staat die Migration aus ethischer Sicht begrenzen darf.

Freilich ist der Eindruck entstanden, als ginge es der österreichischen Regierung in erster Linie nur um die Abwehr von Menschen, die Schutz suchen, und nicht um Maßnahmen, die für jene, die Schutz benötigen und deren bestmögliche Integration die Stärkung des Asylrechts zum Ziel haben.

Gewiss hat sich das Handeln des Staats in erster Linie am Recht und nicht an der Tugend der Barmherzigkeit zu orientieren. Recht und Barmherzigkeit bilden aber keinen absoluten Gegensatz. Die Unterscheidung zwischen Recht und Moral gehört jedoch zu den Grundlagen des modernen Rechtsstaats.

Die von Taschner aufgestellte Alternative, wonach die Richtschnur politischen Handelns nicht die Ethik, sondern allein Pragmatik sei, verdient Widerspruch. So etwas kommt dabei heraus, wenn man nur eine rudimentäre Vorstellung von dem hat, was Ethik ist oder sein kann. Nicht jeder Pragmatiker ist schon ein Verantwortungsethiker. Auf der Tagesordnung steht nicht die Suspendierung des Ethischen, sondern seine Bewährung, die beim respektvollen Umgang mit Andersdenkenden beginnt.

Univ. Prof. H.J. Körtner (*1957 in Hameln) ist Direktor des Instituts für öffentliche Theologie und Ethik der Diakonie.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.05.2016)

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