Braunau: Aufbahrung in der Kirche statt in der Leichenhalle

(c) APA (Georg Hochmuth)
  • Drucken

Wegen eines Streits zwischen zwei Bestattern könnten Trauerfeiern in Zukunft zu einer Odyssee durch den Ort werden.

BRAUNAU.Eigentlich hat Braunau ja eine Leichenhalle. „Sogar eine frisch renovierte“, wie Inhaber Dietmar Krisai betont. Allerdings könnte der Bestattungsunternehmer schon bald allein in seiner Halle sitzen, während die Aufbahrungen in der rund zwei Kilometer vom Friedhof entfernten Bürgerspitalkirche stattfinden. Eine entsprechende Genehmigung, das spätgotische Bauwerk als Aufbahrungshalle benutzen zu dürfen, hat die Stadtgemeinde Braunau vor wenigen Tagen von der Bezirkshauptmannschaft erhalten.

Grund für diese skurrile Maßnahme ist ein Streit der Bestatter, der in Braunau tobt. Auf der einen Seite steht Dietmar Krisai, der mit seinem alteingesessenen Bestattungsunternehmen „Pietät“ seit 1963 Besitzer der Leichenhalle ist. Auf der anderen Seite kämpft Christian Sporer, der seit drei Jahren ebenfalls ein solches Unternehmen betreibt – und sich von Krisai schikaniert fühlt. Vor allem bei der Leichenhalle, deren Benutzung dem Konkurrenten nur zu überteuerten Preisen gestattet wurde, so seine Klage.

Aus diesem Grund brachte Sporers Anwalt Manfrid Lirk eine Eingabe bei der Bezirkshauptmannschaft ein – denn „nach dem oberösterreichischen Leichenbestattungsgesetz ist der Betrieb von Leichenhallen durch Private nicht gestattet“, so Lirk. Und tatsächlich langte bei Krisai vergangenen Freitag ein Bescheid ein, in dem ihm der Betrieb seiner Aufbahrungshalle am Friedhof untersagt wird. Als Begründung für den Spruch wurde zum einen das Bestattungsgesetz herangezogen, zum anderen wurde mit der „illegalen“ Monopolstellung des Bestatters argumentiert.

Friedhof, Kirche und retour

Damit die Gemeinde nicht plötzlich ohne Leichenhalle dasteht, kam die Nutzung der Bürgerspitalkirche ins Spiel. Als Provisorium zumindest. „Die Kirche wird dann vorübergehend nicht für Gottesdienste benutzt“, sagt der in der Bezirkshauptmannschaft zuständige Beamte, Johann Gruber. Die Gläubigen müssten am Sonntag dann eben in die Stadtpfarrkirche ausweichen. Taufen oder Eheschließungen zwischen Särgen wird es also nicht geben.

Umständlich wird es allerdings für die Trauergäste – und die Handhabung des Leichnams. Der müsste nämlich von der Kühlhalle des Friedhofs – die nicht zu Krisais Halle gehört – in die Kirche zur Aufbahrung gebracht, danach zur Bestattung wieder auf den Friedhof geführt werden.

Eine Lösung, die langfristig nur bedingt praktikabel ist. Eine rechtlich mögliche Lösung sieht man in der Bezirkshauptmannschaft darin, dass die Stadtgemeinde die Halle von Krisai pachtet. Sollte der sich allerdings dagegen sperren, müsste die Gemeinde wohl oder übel eine eigene Aufbahrungshalle errichten – die viel Geld kostet. Krisai selbst gibt sich jedoch kämpferisch: „Wir sind legal tätig bis zum Beweis des Gegenteils.“ Den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft will er anfechten – er spricht von einer „abenteuerlichen Rechtskonstruktion“.

Bescheid nicht rechtskräftig

Bis der Bescheid rechtskräftig wird, dürfte also noch einige Zeit vergehen. So lange laufen die Trauerfeiern in Braunau wie bisher in der Leichenhalle auf dem Friedhof ab. Und den Streitparteien bleibt noch etwas Zeit, sich zu einigen – ehe die Aufbahrungen wirklich in der Kirche abgehalten werden müssen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.07.2009)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.