Ronacher-Umbau: Nachbarn blitzen ab

WIEDEREROEFFNUNG RONACHER
WIEDEREROEFFNUNG RONACHER(c) APA (Vereinigte Buehnen/paul Ott)
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Der Verwaltungsgerichtshof lässt die Einwände nicht gelten: Der Bescheid des Wiener Magistrates vom August 2006 sei korrekt gewesen. Damit gibt es grünes Licht für den Umbau.

Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom August 2006 wurde den Vereinigten Bühnen Wien die baubehördliche Bewilligung für die Durchführung von Änderungen im Wiener Ronacher erteilt. Doch Nachbarn wehrten sich mit den verschiedensten Argumenten gegen den Umbau. Der Verwaltungsgerichtshof verwarf aber alle Einwände in einer nun veröffentlichten Entscheidung (2007/05/0018 ).

So sei das Vorhaben nicht deshalb unzulässig, weil das Baugrundstück in einer Schutzzone liegt. Eine Schutzzone werde für erhaltungswürdige Gebiete wegen des örtlichen Stadtbildes festgelegt. Eine solche Festlegung diene aber nicht dem Schutz der Nachbarn, so der VwGH. Überdies liege das Ronacher in einem „gemischten Baugebiet". Hier müssten Nachbarn ein höheres Maß an Immissionen hinnehmen als im Wohngebiet.

Beeinträchtigt erachten sich die Nachbarn auch durch die Lichtreflexwirkungen auf Grund der Glasfassade des geplanten Staffelgeschosses. Diese seien aber gesetzeskonform, meinten die Höchstrichter. Auch der Einwand eines Nachbarns, wonach eine Feuermauer die zulässige Gebäudehöhe um 90 cm überschreite, wurde verworfen: Der Nachbar habe nämlich nur auf die Einhaltung der zulässigen Gebäudehöhe in Bezug auf die ihm zugewandten Seiten der Außenflächen des Gebäudes einen Rechtsanspruch. Die Feuermauer liege aber auf einer anderen Seite.

Die dem Ronacher erteilte Baubewilligung bleibt somit bestehen.

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