Heikle Wiegenlieder

Ist das beliebte Kinderlied „Drei Chinesen mit dem Kontrabass“ heutzutage noch erlaubt? „Kontrabass“ dürfe man sagen, meint unser Freund D., „Bassgeige“ hingegen wäre herabwürdigend.

Das stimmt wohl, unsere Bedenken ziehen jedoch weitere Kreise. Handelt es sich tatsächlich um drei Chinesen, die sich da auf der Straße sitzend unterhalten? Könnten das nicht auch Japaner sein? Oder Laoten? Vietnamesen? Offenbaren wir mit der Zuschreibung der chinesischen Ethnizität nicht jenen abendländischen Rassismus, der jeden Orientalen sozusagen in einen Topf (oder Wok) wirft? Und was ist mit der Situation, welche das Lied schildert? Drei Fremde, die grundlos von einem Polizisten angesprochen werden: Vermutet er hinter jedem Asiaten einen Gewalttäter? Denkt er, es mit uigurischen Salafisten zu tun zu haben, die nur darauf warten, ihre mit Nitropenta gespickte Bassattrappe zur höheren Ehre des Kalifats in die Luft zu jagen? Und unterstellen wir der Polizei mit diesen Überlegungen nicht implizit, fremdenfeindlich zu sein? Es hilft nichts, das Kind muss mit unverfänglichem Liedgut in den Schlaf gewiegt werden. Wobei: Perpetuiert die Annahme, der Vater habe das Vieh zu hüten, während die Mutter am Baum rüttelt, nicht überholte Geschlechterstereotype? Worüber man nicht singen kann, davon muss man wortlos summen. (go)

Reaktionen an:oliver.grimm@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.05.2016)

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