Anklage gegen Dörfler, Dobernig, Scheuch und Petzner rechtskräftig

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Die früheren Landespolitiker müssen sich wegen einer BZÖ-Wahlbroschüre vor Gericht verantworten. Ihnen wird Untreue vorgeworfen.

Die Anklage in der Causa BZÖ-Wahlbroschüre ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Graz hat sämtliche Einsprüche gegen die Anklage abgewiesen. Die früheren freiheitlichen Landespolitiker Gerhard Dörfler, Harald Dobernig, Uwe Scheuch und Stefan Petzner sowie zwei Geschäftsführer müssen sich daher demnächst vor Gericht verantworten.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft legt den Angeklagten Untreue zur Last. Eine Werbebroschüre und ein Werbefilm für den Wirtschaftsstandort Kärnten wurden umgestaltet und als Wahlkampfmaterial des BZÖ im Landtagswahlkampf 2009 verbreitet, finanziert vom Land Kärnten. Der Schaden liegt bei rund 219.000 Euro.

Die beiden Manager der Landesimmobiliengesellschaft  (LIG) beauftragten laut Anklage die Umgestaltung der für das Land erstellten Imagebroschüre und des Imagefilms für das BZÖ und ihre Spitzenkandidaten. Sie bezahlten das auch teilweise aus Mitteln der LIG. Dörfler, damals Landeshauptmann, gab den Druck der Broschüren in Auftrag und bezahlte, ebenso wie Regierungskollege Scheuch, für die Umgestaltung der Broschüre aus Mitteln des Landes Kärnten einen Betrag an die Landesgesellschaft. Dobernig, als Finanzreferent sowohl für die Landesfinanzen als auch die Landesgesellschaft zuständig, befürwortete die Kostenübernahme.

Alle drei Politiker wirkten als BZÖ-Spitzenkandidaten bei der inhaltlichen Erstellung der Broschüre und des Videos mit. Petzner organisierte die Umgestaltung, managte die Werbekampagne und erteilte entsprechende Aufträge.

Zusätzliche Vorwürfe gegen Dörfler

Dörfler wird in der Anklage mit weiteren Vorwürfen konfrontiert. Er soll bei einem Bauvorhaben des Landes von der Firma, die den Zuschlag erhielt, einen "Sponsorbeitrag" verlangt haben. Dörfler ist noch als Politiker aktiv. Er sitzt für die FPÖ im Bundesrat.

In der Causa hatte es die erste Anklage 2013 gegeben. Diese wurde erfolgreich beeinsprucht, weitere Ermittlungen waren die Folge. Ende 2015 folgte die zweite Anklage. Auch sie wurde beeinsprucht, dieses Mal aber erfolglos.

(APA)

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