OÖ: Sozialausschuss beschließt Kürzung der Mindestsicherung

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SPÖ und Grüne sind weiter gegen die Kürzungen. Der Landtag dürfte das Gesetz am 16. Juni beschließen.

Die Kürzung der Mindestsicherung für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte in Oberösterreich ist am Mittwoch im Sozialausschuss mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossen worden, SPÖ und Grüne sind weiter dagegen. Die SPÖ kritisierte zudem, dass in dem Entwurf die Genfer Flüchtlingskonvention infrage gestellt werde. Der Landtag dürfte das Gesetz am 16. Juni beschließen.

Für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte soll es künftig 365 Euro plus einen an Auflagen gebundenen Integrationsbonus von 155 - also in Summe 520 - statt wie bisher 914 Euro geben. Abgefedert wird das Paket durch zusätzliches Geld für Alleinerziehende, Erleichterungen beim Wohnen und einen "Jobbonus" für alle Mindestsicherungsbezieher.

SPÖ befürchtet "Vielzahl an Problemen"

Oberösterreich habe ein "sozial gerechtes und nachhaltiges Gesamtpaket zur Reform der Mindestsicherung für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte geschnürt", bilanzierten ÖVP-Sozialsprecher Wolfgang Hattmannsdorfer und FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr in einer Aussendung. Sie argumentieren damit, dass "die Grenzen der Belastbarkeit und des Machbaren aufgezeigt werden" müssen, um das Sozialsystem nachhaltig abzusichern.

Wenn man das letzte soziale Netz zerschneide, "werden die Betroffenen hart aufschlagen und es wird zu einer Vielzahl an Problemen kommen", erwartet hingegen SPÖ-Klubvorsitzender Christian Makor. Dass man in Oberösterreich mit 520 Euro pro Monat nicht leben könne, wisse jeder.

Makor kritisiert aber auch, dass der Gesetzesentwurf den Betroffenen "in rechtlich fragwürdiger Form sowohl den Flüchtlingsstatus nach Genfer Konvention sowie gemäß der EU-Aufnahmerichtlinie" abspreche. So heiße es im Text etwa, die Genfer Flüchtlingskonvention sei ein "typisches Produkt der unmittelbaren Nachkriegszeit", sollte "(zunächst) nur auf Fluchtsituationen zur Anwendung kommen, die vor ihrem Inkrafttreten entstanden sind" und andererseits "geografisch auch nur auf Europa anwendbar sein", zitiert die SPÖ in einer Aussendung aus dem Gesetzesentwurf. Nur in einer Fußnote werde bemerkt, dass diese Einschränkungen bereits 1967 aufgehoben wurden.

Grüne: Jobbonus "zu einschränkend"

Die Grünen lehnen den Gesetzesentwurf zur Mindestsicherung ebenfalls ab. Der Jobbonus sei zwar das richtige Instrument, aber in der vorliegenden Form "zu einschränkend", findet Sozialsprecher Stefan Kaineder, weil man ihn nur bekommt, wenn man davor zumindest sechs Monate arbeitslos war und, weil er auf ein Jahr begrenzt sei. Der Weg in die finanzielle Eigenständigkeit könne durchaus länger dauern, so Kaineder. Er führt an, dass anfangs häufig nur zehn oder 15 Wochenstunden gearbeitet werden. Aber oft liege das Einkommen erst bei 35 Stunden über der Mindestsicherung. Daher wollen die Grünen den Jobbonus für alle Alleinerziehenden, die Leistungen aus der Mindestsicherung beziehen und einen Job haben. Zudem soll er bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes gelten.

(APA)

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