Dem florierenden Drogenhandel soll mit einem neuen Suchtmittelgesetz ab 1. Juni Einhalt geboten werden. Polizei und Gefängnisse rüsten für eine Aktion scharf auf.
Aufgrund eines missglückten Drogengesetzes blüht der Drogenhandel in Wien: Vor allem entlang der U6 und am Praterstern hat sich ein reger Handel entwickelt. Grund dafür ist eine Gesetztesnovelle aus dem Jahr 2015, welche die Gewerbsmäßigkeit von Strafdelikten neu definieren sollte. Die Konsequenz: Drogendealer konnten nur mehr festgenommen werden, wenn die Polizei sie zwei Mal beim Handeln erwischte oder einen Umsatz von 400 Euro nachweisen konnte.
Nun wird das Gesetz mit 1. Juni repariert, §27 Absatz 2a des Suchtmittelgesetzes wurde neu definiert. Dieser neue Straftatbestand umfasst den Suchtmittelhandel im gesamten öffentlichen Raum (Verkehrsmittel, Haltestationen, Straßenverkehr und öffentliche Gebäude) sowie auch an anderen Orten, wenn laut Bundeskriminalamt "das Verhalten durch unmittelbare Wahrnehmung dazu geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen". Ein Beispiel dafür wäre etwa die Verlagerung der Drogenszene in Stiegenhäuser. Wer gegen das Gesetz verstößt und mit Suchtgift handelt, muss künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.
Gefängnisse rüsten auf
Um die neuen Bestimmungen auch wirksam umzusetzen, läuft seit 20. Mai der "Aktionsplan sicheres Österreich" von Innenministerium und Justizministerium. An den Hotspots sollen die Beamten verstärkt einschreiten.
Auch die Justiz bereitet sich bereits auf die vermehrten Straftaten vor: Das Personal sowie Haftplätze wurden in der Justizanstalt Josefstadt aufgestockt.
Die Zahl der Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz ist seit Anfang des Jahres schon deutlich gestiegen: Es gab von Anfang Jänner bis Ende April 2015 insgesamt 3133 Anzeigen wegen unerlaubten Umgangs mit Suchtmitteln. Im Vergleichszeitraum 2016 waren es 3347. Laut Polizei sind auch seit vergangenen Herbst die Anzeigen gegen Leib und Leben, Raub, Widerstand gegen die Staatsgewalt und tätliche Angriffe deutlich gestiegen.
Die Zahl der Anklagen sank allerdings von 997 auf 864 - ein Rückgang um 13,3 Prozent.