Hofburg-Stichwahl: 46.800 Wahlkarten ungültig

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Der Vorsprung Van der Bellens fällt nach Berichtigungen etwas geringer aus. Bei Wahlkarten war die Unterschrift der häufigste formale Stolperstein für Wähler. Manche schickten den Brief zu früh ab.

Am Mittwoch wurde das amtliche Ergebnis der Bundespräsidenten-Wahl von der Bundeswahlbehörde beschlossen. Der Vorsprung von Alexander Van der Bellen auf Norbert Hofer wird nun mit nur 30.863 Stimmen ausgewiesen. In der Vorwoche war dieser mit 31.026 Stimmen festgelegt worden. Die Abweichung ergibt sich etwa daraus, dass jetzt Eingabefehler ins Computersystem berücksichtigt wurden.

Unabhängig davon wurde auch bekannt, dass die Stimmzettel von 46.800 der 806.768 eingelangten Wahlkarten nicht mitgezählt werden durften. Das häufigste Problem war die fehlende Unterschrift (eidesstattliche Erklärung) auf der Wahlkarte (37.065 Fälle). Hingegen durften 2998 Wahlkarten nicht berücksichtigt werden, weil sie zu früh abgeschickt worden waren. Betroffen sind hier Personen, die von Anfang an Stimmzettel für beide Urnengänge erhalten hatten. Frühestens am 3. Mai durfte man sein Kreuz für die Stichwahl machen. Zu spät (nach dem Wahltag, am 22. Mai) kamen hingegen nur 65 Stimmen an.

In 3423 Fällen kam die Wahlkarte ohne das nötige Kuvert (in das wiederum der Stimmzettel gehört) an. 1082 Österreicher verwendeten ein falsches Kuvert. 108 Personen verklebten die Lasche so, dass man nicht mehr lesen konnte, von wem die Wahlkarte kam. 70 Leute beschrifteten ihr Stimmzettelkuvert. Bei Formalfehlern darf die Stimme gar nicht erst betrachtet werden.

Bis Mittwoch kommende Woche besteht die Möglichkeit, die Präsidentenwahl anzufechten. Die Wahrscheinlichkeit dafür sei gestiegen, erklärte FPÖ-Mandatar Johannes Hübner am Mittwoch. Die FPÖ vermutet nun auch, dass im Bezirk Wien-Umgebung Wahlkartenkuverts zu früh geöffnet wurden, das Innenministerium erstattete Anzeige. Wie zuvor schon in vier Kärntner Bezirken und im Bezirk Südoststeiermark, wo auch Fristen bei der Auszählung der Wahlkarten missachtet worden sein sollen. Für eine erfolgreiche Anfechtung müsste aber der Nachweis gelingen, dass das Ergebnis auch inhaltlich verfälscht wurde.

National bekannt ist seit Wochenbeginn die Gemeinde Miesenbach im Bezirk Wiener Neustadt-Land. Bürgermeister Wolfgang Stückler (ÖVP) hätte auf diese Form der „Berühmtheit“ gern verzichtet. In dem 700-Einwohner-Ort haben sechs Jugendliche unter 16 Jahren gewählt, obwohl sie laut Gesetz zu jung waren. Stückler hatte deswegen bereits Besuch vom Verfassungsschutz.

Der Bürgermeister ist extrem zerknirscht, er schiebt im Gespräch mit der „Presse“ die Schuld nicht auf andere: „Ich bin der Wahlleiter, ich bin der Hauptverantwortliche.“ Er kennt auch die eigentlich verantwortliche Person. Aber wenn in 30 Jahren ein solcher Fehler passiere, „werde ich sicher keine Konsequenzen ziehen. Es wäre sicher zu billig und zu schmutzig, wenn ich mich an meinen Mitarbeitern abputze.“ Es sei ein menschliches Versagen ohne jede Betrugsabsicht gewesen. Im Gemeinderat sind elf ÖVP-Mandatare und vier SPÖ-Mandatare vertreten. „Wir sind eine schwarz-rote Gemeinde, wir haben mit Blau und Grün nichts am Hut.“

Einladung an unter 16-Jährige

Ob er selbst einen Rücktritt überlege? „Ich bin ein Mensch und keine Maschine, Fehler passieren jedem“, erklärt Stückler. Aber eines betont er: „Ich weiß, dieser Fehler wird in unserer Gemeinde nie, nie, nie wieder auftreten.“
Dieser Fehler bestand vereinfacht ausgedrückt darin, dass vergessen wurde, im Wählerverzeichnis den Stichtag händisch einzugeben. So erhielten auch zu junge Jugendliche eine Wahlkarte. Noch dazu wurden von Parteien, aber jedenfalls nicht von der ÖVP, Einladungen an die Jugendlichen ab 14 ausgeschickt, zur Wahl zu gehen. Sechs von 14 Jugendlichen unter 16 gingen ins Wahllokal, wo sie den Stimmzettel erhielten.

Das amtliche Ergebnis

Die Bundeswahlbehörde beschloss am Mittwoch das amtliche Endergebnis der Bundespräsidenten-Wahl. Demnach entfielen auf Alexander Van der Bellen 2.251.517 Stimmen, das sind 50,35 Prozent. Norbert Hofer wählten 2.220.654 Personen. Die Wahlbeteiligung betrug 72,65 Prozent. Die FPÖ hat bis 8. Juni, 24 Uhr, Zeit, die Wahl anzufechten. Der Verfassungsgerichtshof müsste dann innerhalb von vier Wochen entscheiden.

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