Nach einer neuerlichen Haftprüfung wird Alen R. in eine geschlossene Abteilung überstellt. Ein Gutachten hatte ihn zuletzt für unzurechnungsfähig erklärt.
Nach einer neuerlichen Haftprüfungsverhandlung für den Grazer Amokfahrer Alen R. ist am Mittwoch aufgrund der neu vorliegenden Gutachten auf eine Überstellung in eine geschlossene Abteilung der ehemaligen Landesnervenklinik Sigmund Freud (LSF) entschieden worden. Dort soll der Mann seine medizinische Behandlung bekommen, teilten die Staatsanwaltschaft und das Straflandesgericht in Graz mit.
Der mutmaßliche Täter wird somit die Zeit bis zu seiner Verhandlung nicht in der Untersuchungshaft in der Justizanstalt verbringen. Die Entscheidung ist laut Christian Kroschl von der Staatsanwaltschaft "absolut üblich", wenn wie in diesem Fall entsprechende Gutachten vorliegen. Die sogenannte vorläufige Anhaltung im Krankenhaus gleicht in ihren Restriktiven einer Haft, inkludiert aber auch angemessene medizinische Behandlung.
Alen R. war am 20. Juni 2015 mit seinem Geländewagen durch die Grazer Innenstadt gerast und hat dabei drei Menschen getötet sowie 36 weitere Fußgänger erfasst und zum Teil schwer verletzt. Mehr als 50 andere Menschen waren gefährdet und konnten sich teilweise nur durch Sprünge zur Seite retten. Auch sie werden als Opfer geführt.
(APA/Red.)