Hofburg-Wahl: Verfassungsgerichtshof leitet Vorverfahren ein

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Verfassungsgerichtshof(c) Clemens Fabry
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Sämtliche Akten müssen bis 17. Juni beim VfGH einlangen. Ob eine Entscheidung über die FPÖ-Anfechtung vor der geplanten Angelobung fällt, ist offen.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nach der Anfechtung der Bundespräsidentschaftswahl durch die FPÖ ein "Vorverfahren" eingeleitet. Die Bundeswahlbehörde wurde aufgefordert, die entsprechenden Wahlakten vorzulegen, sagte der Sprecher des Verfassungsgerichtshofs, Christian Neuwirth, am Donnerstag. Auch erteilte der VfGH der Wahlbehörde den Auftrag, mitzuteilen, ob und bei welcher Behörde Strafanzeige eingebracht wurde. Weiters müssen die entsprechenden Unterlagen an den VfGH übermittelt werden. Darüber hinaus kann die Wahlbehörde eine Stellungnahme zu den in der Anfechtung vorgebrachten Vorwürfen abgeben; dies ist aber nicht zwingend.

Sämtliche Akten, Unterlagen zu den Strafanzeigen und die Stellungnahme müssen bis zum 17. Juni beim Verfassungsgerichtshof einlangen.

Entscheidung vor Angelobungstermin nicht garantiert

Das Ziel ist, dass der Verfassungsgerichtshof binnen vier Wochen (wie im Gesetz vorgesehen) eine Entscheidung trifft - also noch vor der geplanten Angelobung des neuen Bundespräsidenten am 8. Juli. Garantieren könne man das, wie die "Presse" bereits berichtet hat, jedoch nicht, betonte Neuwirth. Immerhin handele es sich bei der Anfechtung durch die Freiheitlichen um ein 150 Seiten starkes Dokument, dessen Aufarbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen werde. Außerdem könnten immer wieder Umstände auftreten, die ein Verfahren kompliziert machen.

Unterdessen äußerte sich der Leiter der Bundeswahlbehörde, Robert Stein, am Donnerstag im Ö1-"Morgenjournal" zu der Anfechtung. Sollte sich die von der FPÖ erhobenen Vorwürfe bestätigen, wäre das "unfassbar". "Dass man möglicherweise vorzeitig auszählt und dann bestätigt, dass alles richtig gelaufen ist, dass man pünktlich begonnen hat, wenn das so wäre, das wäre auch für mich unfassbar", betonte er. Die Öffnung der Wahlkarten und die Auszählung und Feststellung von Nichtigkeit müsse unbedingt erst am Montag um 9 Uhr beginnen - und zwar vor der Wahlkommission. Ansonsten wäre der Vorgang rechtswidrig.

Ob aufgrund der vorgebrachten Vorwürfe noch einmal gewählt werden muss, wollte Stein nicht beurteilen. Es sei jedenfalls das "gute Recht" einer Wahlpartei bzw. eines Zustellungsbevollmächtigten, eine Anfechtung einzubringen - wenn dieser glaubt, dass Rechtswidrigkeiten gefunden wurden, die Einfluss auf das Ergebnis haben. "Es ist Sache des Verfassungsgerichtshofes - mit unserer Unterstützung und Lieferung von Aktenmaterial - das zu beurteilen."

>>> Stein im Ö1-"Morgenjournal"

(APA)

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