Ein Urteilsspruch gegen die Heta könnte deren ungewollte Insolvenz mit zusätzlichen Kosten von 1,5 Milliarden Euro herbeiführen. Am 21. Juni wird das Urteil verkündet.
Es bleibt weiter spannend - und ein Ausgang ist weiter offen: Für 21. Juni, 12 Uhr, hat das Landgericht Frankfurt nun einen sogenannten Verkündungstermin im 200-Millionen-Streit zwischen der deutschen Bad Bank FMS und der Heta festgesetzt. Das bestätigte der Gerichtssprecher nach einer Verhandlungsrunde in dieser Causa am Donnerstagvormittag gegenüber der APA.
Ein Spruch gegen die Heta könnte deren ungewollte Insolvenz herbeiführen. Beim Verkündungstermin am 21. Juni ist dem Sprecher zufolge ein Urteil genauso möglich wie eine Aussetzung des Verfahrens, damit sich der Europäische Gerichtshof der Sache annehmen kann. Die heimische Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte ja den Antrag gestellt, alle ähnlich gelagerten Fälle gleich an den EuGH weiterzuverweisen. In Fällen, in denen die Banken und Versicherungen, die Geld von der früheren Hypo Alpe Adria zurückwollen, aber bei einer Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) zur außergerichtlichen Streitbeilegung an Bord sind, ist das auch der Fall.
Nur die FMS, aber etwa auch die deutsche NRW-Bank, sind eben diesem Memorandum nicht beigetreten - und wollen alle ihre von Kärnten landesbehafteten Forderungen zurück. Beim außergerichtlichen Plan ist ein Schuldenschnitt vorgesehen. Ein für Österreich negatives Urteil zur Rückzahlung heute oder beim Verkündungstermin am 21. Juni könnte die ungewollte Insolvenz der Heta auslösen. Einen weiteren Verkündungstermin gibt es auch noch am 13. Juli beim Streit der NRW-Bank mit der Heta, in dem es um 275,5 Millionen Euro geht.
Zusätzlicher Schaden von 1,5 Mrd.?
Heute haben Anwälte der Heta der Richterin in Frankfurt versucht klarzumachen, dass bei einem Urteil mit Exekutionstitel für die FMS die Insolvenz der Heta droht, die einen (zusätzlichen) Schaden von 1,5 Milliarden Euro anrichten würde. Das sagten Prozessbeobachter von Heta- und Gläubigerseite im APA-Gespräch. Die Richterin selbst sieht drei Optionen, wie weiter vorgegangen werden könnte. Sie könnte der Klägerin recht geben, sie könnte das Verfahren aussetzen und auf eine Entscheidung des EuGH warten oder die Sache selbst an den EuGH verweisen. Der Richterin sei bewusst, dass schlussendlich ohnehin der EuGH entscheiden werde, sagte ein Prozessbeobachter. Wäre die Sache bereits in der zweiten Instanz, würde sie auch nicht zögern, umgehend an den EuGH verweisen. Andererseits würde sie angeblich auch erkennen, dass Österreich und Kärnten seinen Zahlungsverpflichtungen offenbar nicht so recht nachkommen wolle.
Die Klägerin FMS ist die "Bad Bank" des Münchener Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate (HRE).
(APA)