Registrierkasse: Bisher keine Strafen

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Registrierkasse(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die Kassenpflicht für Taxis wird vom VfGH geprüft.

Wien. Die Aufregung war groß, die Umsetzung aber scheint gut zu funktionieren: Das Finanzministerium zog jetzt eine positive Zwischenbilanz über die Registrierkassenpflicht, die (nach einem Erkenntnis des Höchstgerichts) seit Anfang Mai gilt. „Wir haben durchaus gute Erfahrungen und die Wirtschaft hat die gemeinsame Informationsphase während der Übergangszeit gut genützt“, hieß es gestern aus dem Ressort.

Wie viele Betriebe noch über keine Registrierkasse verfügen, darüber gibt es im Finanzministerium aber „keine Schätzungen“. Bisher habe es auch noch keine verhängten Strafen für säumige Unternehmer gegeben, weil etwaige Verfahren noch laufen würden.

Anhebung der Grenzen

Beim Verfassungsgerichtshof ist die Registrierkassenpflicht erneut ein Thema. Diesmal geht es um die Pflicht für Taxis: Ein Unternehmer kritisiert einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Erwerbsausübung und in das Recht auf Unversehrtheit des Eigentums. Konkret bemängelt er in seinem Antrag an den VfGH, dass für jedes einzelne Taxi eine entsprechende Vorrichtung angeschafft werden müsse und nicht nur eine pro Unternehmen. Das verursache unverhältnismäßig hohe Kosten, der technische Aufwand sei enorm – und die Verlängerung des Kassiervorganges könne die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

Im Finanzministerium arbeitet man indes an einer Anpassung der Regeln, ab wann eine Registrierkasse Pflicht ist. Vereine hatten aus Unsicherheit Feste abgesagt, die Gastronomie klagte ihrerseits über Ausnahmeregeln für die Vereine. Diskutiert wird unter anderem eine Anhebung der Umsatzgrenze für die Kassenpflicht auf 30.000 Euro. (red./ag)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.06.2016)

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