EuGH: London darf Kindergeld an Aufenthaltserlaubnis knüpfen

Eine Mutter mit ihrem Kind.
Eine Mutter mit ihrem Kind.APA/AFP/ARIS MESSINIS
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Die Auflagen seien zwar eine mittelbare Diskriminierung, sagt der Europäische Gerichtshof. Doch sei es berechtigt, wenn London damit ein Ziel verfolge.

Die britische Regierung hat vom höchsten Gericht der Europäischen Union (EU) Rückendeckung für Auflagen bei Kindergeldzahlungen an EU-Ausländer erhalten. So könnten die Behörden in Großbritannien vor der Zahlung von Kindergeld und einer Steuergutschrift die Aufenthaltserlaubnis prüfen, urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am Dienstag.

Die sei durch das legitime Ziel des Vereinigten Königreichs gerechtfertigt, die Staatsfinanzen zu schützen. Die EU-Kommission hatte gegen die britischen Vorschriften geklagt, weil sie darin eine Diskriminierung von EU-Ausländern gegenüber Staatsbürgern des Königreichs sah. Britische Bürger müssen keinen Nachweis erbringen.

Die Luxemburger Richter äußerten sich in ihrem Urteil nicht dazu, ob Großbritannien künftig die Kindergeldsätze für EU-Ausländer senken darf, wenn die Kinder noch in den Herkunftsländern leben.

Sozialleistungen für EU-Ausländer stehen im Fokus der Debatte über einen Austritt Großbritanniens aus der EU. Befürworter eines sogenannten Brexit argumentieren, dass die britischen Sozialsysteme durch den Zuzug von Menschen vor allem aus Osteuropa überlastet würden. So sollen Einwanderer aus EU-Ländern nach Großbritannien erst nach vier Jahren Wohngeld, Kindergeld und andere Leistungen beanspruchen können.

(APA/Reuters)

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