Die Recherchen der Staatsanwaltschaft hätten keinen Beweis für bewusstes Zuwiderhandeln gegen VfGH-Vorgaben ergeben. Der in den Medien zitierte Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft sei dabei "ohne Belang" gewesen.
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) hat am Donnerstag die Einstellung des Strafverfahrens gegen den Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler (BZÖ) in der Ortstafel-Frage verteidigt. Die vom "Falter" veröffentlichten Zitate aus dem Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft seien für das Ministerium dabei "ohne Belang" gewesen, hieß es in einer Aussendung. Die Zitate wurden darin als "fragmentarisch" und "aus dem Zusammenhang gerissen" bezeichnet.
Das Ministerium erläuterte, dass es nach Einholung eines ergänzenden Berichtes von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt das übereinstimmende Vorhaben der Staatsanwaltschaft und der Oberstaatsanwaltschaft Graz am 10. Juli dieses Jahres genehmigt habe. Dem Strafverfahren liegen verschiedene Anzeigen zugrunde, sie betreffen das Versetzen von bestehenden Ortstafeln, das Aufstellen einsprachiger Schilder, Ortstafeln mit Zusatztafeln und das Hineinschrauben von Minitafeln in die Ortstafeln.
"Keine Verdachtsmomente"
Die "umfangreichen und sorgfältigen Erhebungen" hätten ergeben, dass in etlichen Fällen "keine hinreichenden Verdachtsmomente für bewusstes Zuwiderhandeln gegen die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes gefunden werden konnten". In einigen Fällen, nämlich betreffend die Ortschaften Bleiburg und Schwabegg, sei der Verdacht des Befugnismissbrauchs zunächst erhärtet worden, weil die vom Verfassungsgerichtshof formulierten Handlungsanleitungen nicht eingehalten wurden.
Voraussetzung für eine Anklage sei aber die Annahme, dass eine Verurteilung nahe liege. Zudem erfordere der Tatbestand des Amtsmissbrauchs neben einem wissentlichen Befugnismissbrauch auch den Vorsatz, konkrete Rechte anderer zu schädigen. Trotz mehrfacher Ergänzungen der Ermittlungen hätten letztlich "keine ausreichenden Hinweise auf den Vorsatz der Beschuldigten, Angehörige der slowenischen Volksgruppe bzw. die Volksgruppe als solche an konkreten Rechten in diesem Zusammenhang zu schädigen, gefunden werden" können, erläuterte das Justizministerium.
Zu den politischen Forderungen nach unabhängigen Staatsanwälten wollte das Justizministerium am Donnerstag vorerst keine Stellungnahme abgeben. Man wolle "keine Schnellschüsse" machen, so die Erklärung.
(APA)