Die Bundespartei verlangt eine Obergrenze von 1500 Euro, die schwarz-grün regierten Bundesländer im Westen sind dagegen.
Linz/Wien. Ist die Mindestsicherung vor allem in Relation zu einem Einkommen aus Erwerbstätigkeit zu hoch in Österreich? Soll sie für Asylberechtigte gekürzt werden? Vor der nächsten Verhandlungsrunde zwischen Sozialminister Alois Stöger und den Sozialreferenten der Bundesländer heute, Freitag, scheiden sich daran nicht nur zwischen den Regierungsparteien SPÖ und ÖVP die Geister. Die ÖVP ist speziell in der Frage einer Obergrenze von 1500 Euro für Familien unterschiedlicher Ansicht.
Innerhalb der Volkspartei gibt es eine Kluft zwischen dem Osten und dem Westen. Die Bundespartei mit Vizekanzler Reinhold Mitterlehner an der Spitze erhöht den Druck und will einer Neuregelung der Mindestsicherung ab 2017 nur zustimmen, wenn eine Deckelung dieses Sozialgelds mit 1500 Euro im Monat für Familien vorgenommen wird. Diese Linie wird vor allem auch von der niederösterreichischen ÖVP mit Erwin Pröll an der Spitze, von Oberösterreichs ÖVP sowie von der Wiener Partei getragen.
Anders sieht es weiter westlich aus. Dort gehen die schwarzen Landesparteien auf Distanz zu einer 1500-Euro-Obergrenze pro Monat. Diese Tatsache ist insbesondere dem Umstand geschuldet, dass in Salzburg, Tirol und in Vorarlberg die ÖVP jeweils in einer Koalition mit den Grünen ist und diese auch den Sozialreferenten stellen. Das ist ein Mitgrund, warum sich auch bei der heutigen Bund-Länder-Tagung Niederösterreichs Landesrätin Barbara Schwarz (ÖVP) wie schon bisher einer Phalanx von acht rot-grünen Soziallandesräten sowie Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) gegenübersehen wird. Schwarz war mit ihrem Festhalten an der Forderung nach einem Limit von 1500 Euro Mindestsicherung „mitschuld“, dass es bisher keinen Abschluss einer neuen 15a-Vereinbarung von Bund und Ländern ab 2017 gibt.
Schwarz-blaue Verschärfung
In Oberösterreich stand am Donnerstagnachmittag der umstrittene Beschluss von ÖVP und FPÖ für eine Reduktion der Mindestsicherung von 914 auf 520 Euro im Monat für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte im Landtag auf dem Programm. Die Unterscheidung in In- und Ausländer sehen Experten als gleichheitswidrig an, andere halten die Lösung hingegen für zulässig.
Allerdings sind Verschärfungen auch im SPÖ-dominierten Burgenland etwa für subsidiär Schutzberechtigte vorgenommen worden. Hauptgegner von Kürzungen ist Wien, wo ein Großteil der bundesweit rund 256.000 Bezieher einer Mindestsicherung lebt. (ett)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.06.2016)