Verfassungsrechtler Mayer widerspricht Bandion-Ortner

Causa Ortstafeln
Causa Ortstafeln(c) AP (Gert Eggenberger)
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Mayer widerspricht dem Kernargument der Ministerin, warum das Verfahren gegen Landeshauptmann Dörfler eingestellt worden sei.

Der Verfassungsjurist Heinz Mayer widersprach am Dienstag im Ö1-"Morgenjournal" dem Kernargument von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner in der Ortstafel-Causa. Bandion Ortner argumentiert, dass im Fall des Kärntner Landeshauptmanns Gerhard Dörfler (BZÖ) kein Schädigungsvorsatz vorliege, weil es kein subjektives Recht des Einzelnen bzw. einer Gruppe auf Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln gebe.Daher sei das Amtsmissbrauch-Verfahren gegen Dörfler zu Recht eingestellt worden.

Es sei zwar richtig, dass es kein subjektives Recht der Volksgruppen auf Aufstellung von zweisprachigen Ortstafeln gebe, erklärte Mayer. "Das hat aber mit der Frage, ob jemand Amtsmissbrauch begeht, weil er sie rechtswidriger Weise nicht aufstellt, nichts zu tun". Amtsmissbrauch setzte nicht voraus, dass irgendjemand in seinen subjektiven Rechten geschädigt werde. Sondern es genüge an sich objektive Rechtsverletzung. Der Staat habe ein Recht darauf, dass seine Gesetze eingehalten werden, betonte Mayer.

Ministeranklage eine Möglichkeit

Der Strafrechtler Frank Höpfel verwies am Dienstag darauf, dass der Bund in der Ortstafel-Causa die Möglichkeit einer sogenannten Ministeranklage gegen Dörfler hätte. Die Regierung könnte einen Anklage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) erheben, bzw. der Nationalrat eine solche beschließen. Nach Meinung des Experten würde diese auch dem politischen Charakter der Angelegenheit entsprechen und wäre damit eine "saubere Vorgehensweise".

Eine derartige Anklage gegen einen Landeshauptmann durch die Regierung hat es bereits einmal gegeben - Mitte der 80er Jahre gegen den Salzburger ÖVP-Landeshauptmann Wilfried Haslauer. Er hatte am 8. Dezember 1984 entgegen einer Weisung des Sozialministers die Geschäfte offen gehalten. Der VfGH verurteilte sein Vorgehen damals und stellte fest, dass eine Rechtsverletzung vorliege - weitere Konsequenzen gab es aber nicht.

(APA)

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