Neues Insolvenzrecht: Sanierungsplan statt Ausgleich

(c) AP (Gero Breloer)
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Künftig sollen sich in Zahlungsschwierigkeiten geratene Unternehmer leichter sanieren können und bei Erfolg wieder aus der Insolvenzdatenbank gelöscht werden. Das neue Gesetz soll Ausgleichs- und Konkursverfahren ablösen.

Das österreichische Unternehmensinsolvenzrecht soll reformiert werden, um statt einer Zerschlagung stärker die Sanierung zu fördern. Künftig sollen ins Trudeln geratene Unternehmen bei Vorlage eines Sanierungs- und eines Finanzplans nach einer Prüfung durch Gericht und Verwalter ein Sanierungsverfahren in Eigenregie durchführen können. Die dafür notwendige Zustimmung des Gläubigerausschusses soll für den Schuldner erleichtert werden: Nur mehr die Hälfte aller Gläubiger und Vertreter der halben Gesamtschuld müssen zustimmen.

Ausgleich + Konkurs wird Insolvenzrecht

Die geplante Vereinfachung und Vereinheitlichung der Rechtslage betonte ÖVP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner: Anstelle der Unterteilung in Konkurs- und Ausgleichsverfahren werde ein Insolvenzverfahren geschaffen, das bei rechtzeitiger Vorlage eines Sanierungsplans als "Sanierungsverfahren", sonst als "Konkursverfahren" geführt wird. Auch das Privatinsolvenzrecht solle reformiert werden, kündigte die Justizministerin an, einen Zeitpunkt dafür könne sie noch nicht nennen.

Annäherung an Chapter 11

Das Unternehmensinsolvenzrecht soll dem US-amerikanischen Chapter-11-Verfahren angenähert werden, dadurch sollen Anreize geschaffen werden das Sanierungsverfahren früher einzuleiten. Zur Annahme eines Sanierungsplans soll künftig ausreichen, dass die zustimmenden Konkursgläubiger mehr als die Hälfte der Gesamtsumme der Forderungen auf sich vereinen, die Kapitalquote sinkt somit von derzeit 75 auf 50 Prozent. Großgläubiger mit 25 Prozent aller Forderungen können dann eine Sanierung nicht mehr verhindern. Das Erfordernis der Kopfmehrheit bleibt weiter aufrecht.

Bei Erfolg winkt Löschung aus Datenbank

Auch das Stigma einer Insolvenz soll vermieden werden: Sobald der Sanierungsplan zur Gänze erfüllt ist, wird die Löschung aus der Insolvenzdatei veranlasst, das Unternehmen erhält quasi wieder einen reinen Leumund. Die Eigenverwaltung durch den Schuldner soll erleichtert werden: Sofern der Schuldner bei der Verfahrenseröffnung im Sanierungsplan eine Quote von mindestens 30 Prozent (bisher 40 Prozent) anbietet, soll ihm die Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Verwalters belassen werden. Kann nur eine Mindestquote von 20 Prozent erfüllt werden, wird trotzdem das Sanierungsverfahren eingeleitet, jedoch mit Fremdverwaltung.

Vorrangige Gläubiger müssen warten

Bei Konkurseröffnung sollen künftig die bestehenden Gläubigeransprüche ausgesetzt werden: Ähnlich dem Chapter-11-Verfahren werden Kündigungs- und Rücktrittsrechte der Vertragspartner wegen Verzug des Schuldners vor Verfahrenseröffnung für die Dauer von sechs Monaten ausgeschlossen.

Die gesicherten Gläubiger, die etwa Kredite mit einer Hypothek besichert haben, müssen länger warten: Im Interesse des Fortbestands des insolventen Unternehmens soll die Frist, während der die Erfüllung eines Absonderungsanspruchs nicht gefordert werden kann, von derzeit drei auf sechs Monate verdoppelt werden. Um eventuellen missbräuchlichen Konkursabweisungen mangels Masse entgegenzutreten, sollen künftig auch Gesellschafter zum Erlag eines Kostenvorschusses herangezogen werden.

Durch die Neugestaltung des Insolvenzrechts werde sich "die Spreu vom Weizen" trennen, sagte Mitterlehner. Unternehmen, die nicht zur Fortführung geeignet sind, werden trotzdem in Konkurs gehen.

Wirtschaftsvertreter erfreut

Durchwegs positive Reaktionen kamen heute auf die von Wirtschafts- und Justizministerium vorgelegten Pläne zur Reform des Unternehmens-Insolvenzrechts.

"Die raschere Löschung der Insolvenzdatei, eine 90-tägige Schonfrist ab Verfahrenseröffnung für Exekutionssperren und viele andere Punkte bringen wichtige Verbesserungen für insolvente Betriebe", so Matznetter in einer Aussendung. Auch die Anlehnung an das Chapter-11-Verfahren der USA sei grundsätzlich zu begrüßen. "Allerdings muss darauf geachtet werden, dass auch die Ansprüche der Vertragspartner - oftmals KMU und kleinere Zulieferbetriebe - gewahrt werden." Jetzt sei eine rasche parlamentarische Umsetzung der Reform gefragt.

"Sanieren statt ruinieren lautet die Devise", so Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Ein Blick auf die aktuell steigenden Insolvenzzahlen führe jedem klar vor Augen, wie wichtig und notwendig die Verbesserungen im Unternehmensinsolvenzrecht angesichts der schwierigen Wirtschaftslage seien.

Auch die Industrie begrüßt die Reform und drängt auf eine rasche Umsetzung. Im Zentrum müsse dabei stehen, die Sanierungschancen für Unternehmen, die ohne Eigenverschulden in die Insolvenz geraten sind, zu verbessern, betonte der Vize-Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) Peter Koren. Wirtschaftsbund-Generalsekretär Peter Haubner macht sich im Hinblick auf die Novelle für eine faire Behandlung der Außenstände und Forderungen der KMUs stark. Das neue Gesetz dürfe nicht zu Lasten der kleinen und mittleren Unternehmen gehen.

(Ag.)

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