Wahlanfechtung offenbart haarsträubende Abläufe

�FFENTLICHE VFGH-VERHANDLUNG ZUR BP-WAHL-ANFECHTUNG
�FFENTLICHE VFGH-VERHANDLUNG ZUR BP-WAHL-ANFECHTUNG(c) APA/GEORG HOCHMUTH
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In der öffentlichen Verhandlung des Verfassungsgerichtshofs über die Rechtmäßigkeit der Stichwahl um das Präsidentenamt traten haarsträubende Abläufe bei der Auszählung der Stichwahl zutage.

Wien. Der Verfassungsgerichtshof will „in einer Frage Klarheit schaffen, die unser Land bewegt wie kaum eine andere“. Mit diesen Worten leitete VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Montag die öffentliche Verhandlung über die Anfechtung der Stichwahl um das Präsidentenamt ein. Am ersten Tag der beispiellosen Beweisaufnahme wurden haarsträubende Abläufe beschrieben. Hinweise auf eine Verfälschung des Ergebnisses der Stichwahl, bei der FP-Kandidat Norbert Hofer knapp dem (Ex-)Grünen Alexander Van der Bellen unterlegen war, gab es zumindest vorerst keine.

Anwalt Dieter Böhmdorfer, der die Anfechtung wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten ausgearbeitet hatte, war sich am Rand der Verhandlung zwar durchaus bewusst, dass die Bevölkerung nicht noch einmal wählen wolle. Anders als mit einer Anfechtung könne man aber die „offenkundigen Fehler nicht geltend machen“, so Böhmdorfer zur „Presse“. Anwältin Maria Windhager, die für Van der Bellen die Kontraposition vertritt, räumte ein, dass möglicherweise Formfehler passiert seien; diese hätten das Ergebnis aber nicht beeinflusst. Folgende Fragen kristallisierten sich als die wichtigsten heraus:

1. Warum wurde schon vor Montag 9 Uhr mit der Auswertung der Briefwahl begonnen?

Schon bei den ersten vor dem VfGH erörterten Wahlbezirken zeigte sich, dass zumindest Teile der Auswertung an andere Personen als die Mitglieder der Wahlbehörde delegiert wurden. Das Gesetz sieht eine Prüfung der Wahlkarten und erst recht eine Auszählung der Stimmen erst am Tag nach der Wahl ab 9 Uhr früh vor. Mehrere Bezirkswahlbehörden (BWB) sahen sich aber außerstande, so lang zuzuwarten und trotzdem pünktlich mit der Auszählung fertig zu werden. So schilderte Wolfgang N., Leiter der BWB Innsbruck-Land, dass man angesichts von rund 14.000 Wahlkarten schon am Sonntag mit Vorbereitungshandlungen begonnen und etwa nichtige Wahlkarten aussortiert habe, ohne freilich die Stimmkuverts anzutasten. N. berief sich auf einen Beschluss in der konstituierenden Sitzung der Behörde nach der Nationalratswahl 2013, der sogar die Auszählung der Stimmen am Tag nach der Wahl außerhalb der Wahlbehörde decke. Schriftlich dokumentiert ist dieser Beschluss nicht, wie die Höchstrichter sichtlich verwundert feststellten. Bernd R., Bezirkshauptmann und BWB-Chef von Villach-Land, gab zu, dass am Sonntagabend bereits alle Wahlkarten ausgezählt gewesen seien.

2. Welche Rolle spielten die Beisitzer bei der Auszählung?

Wie sich zeigt, wurden die Beisitzer mehrfach vor vollendete Tatsachen gestellt. Auch in den Bezirken Südoststeiermark und Villach-Stadt wurden die von Parteien nominierten Beisitzer erst für Montagnachmittag zu Sitzungen geladen, bei denen die Auszählungsergebnisse abgesegnet werden sollten. Im Bezirk Südoststeiermark wurde das Wahlergebnis schon um 14.06 Uhr an die Landeswahlbehörde gemeldet, 54 Minuten vor Beginn der Sitzung der Bezirkswahlbehörde. Auch in Villach-Stadt war die Auszählung komplett erledigt, ehe die Behörde um 16.30 Uhr für schätzungsweise 15 Minuten zusammentrat. In Villach versuchte die von der FPÖ als Beisitzerin nominierte Isabella L. Protest gegen die Vorgangsweise dokumentieren zu lassen: Sie verlangte einen Aktenvermerk, wonach die Auszählung nicht wie im vorgefertigten Protokoll festgehalten vor versammelter Bezirkswahlbehörde durchgeführt worden sei. Die kurze Sitzung kreiste mehr um den Aktenvermerk als um das Wahlergebnis. In der Südoststeiermark wollte FP-Beisitzerin Victoria P. an der Auszählung teilnehmen, obwohl sie nicht eingeladen worden war. Sie hatte einen Anruf der Landespartei bekommen, sie möge die Auszählung mitverfolgen. P. behauptet, dazu nicht vorgelassen worden zu sein. Zeuge Alexander M., Bezirkshauptmann von Südoststeiermark, bestritt das. Der Leiter der Kitzbüheler BWB, Michael B., beklagte umgekehrt die fehlende Teilnahmebereitschaft von Beisitzern: Am Montag, einem Arbeitstag, komme einfach niemand, weshalb er seine Beisitzer dringend habe bitten müssen, zumindest zur Feststellung des Ergebnisses um 17.30 Uhr zu erscheinen. Großen Wert legten die VfGH-Mitglieder auf die Frage, ob die Beisitzer die Wahlakten bei Bedarf hätten prüfen können, was diese durchwegs bejahten.

3. Wieso haben Wahlbeisitzer faktenwidrig unterschrieben, es sei alles korrekt abgelaufen?

Bei der Frage, warum Wahlbeisitzer Protokolle unterschrieben haben, die von den tatsächlichen Abläufen abwichen, wiederholten sich immer wieder die gleichen Muster: „Wir haben darauf vertraut, dass das alles korrekt abgewickelt wurde“, sagte etwa Johann G., FP-Beisitzer in Innsbruck-Land. Mehrere Zeugen (FPÖ, ÖVP, Grüne) aus Villach-Stadt berichteten übereinstimmend, dass die Unterschriften blitzschnell reihum unter die letzte Seite des ungelesenen Dokuments gesetzt worden seien. „Das erschüttert mich“, sagte Johann G., FP-Beisitzer in Villach-Land im Rückblick auf das, was er unterschrieben hat.

4. Gibt es Hinweise, dass Stimmen manipuliert wurden?

Am Montag gab es keine Hinweise darauf, dass bei den Auszählungen abseits der Wahlbehörden Ergebnisse verfälscht worden seien. Nach der bisherigen Rechtsprechung des VfGH genügt es aber, wenn Rechtswidrigkeiten festgestellt werden, die auf das Wahlergebnis hätten Einfluss haben können. Und die Beteiligung der Wahlbeisitzer an der Auszählung hat den Zweck, Fehler zu vermeiden.

5. Wie geht es jetzt weiter, wann und wie kann der Verfassungsgerichtshof entscheiden?

Bis Donnerstag wird die Beweisaufnahme über die Abläufe unmittelbar nach der Wahl fortgesetzt. Nächste Woche sollen die Ergebnisse in einer weiteren öffentlichen Sitzung mit den Parteien erörtert werden. Spätestens am 6. Juli will der Gerichtshof entscheiden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.06.2016)

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