VfGH zerpflückt "Vorbereitungsmaßnahmen"

VfGH lädt zusätzliche Zeugen
VfGH lädt zusätzliche ZeugenAPA/GEORG HOCHMUTH
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Auch am zweiten Sitzungstag zur Wahlanfechtung durch die FPÖ bestätigten sich Unregelmäßigkeiten. Der Bezirkshauptmann von Hermagor musste besonders viele kritische Fragen beantworten.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist am Tag zwei seiner öffentlichen Sitzung zur Anfechtung der Bundespräsidentenwahl durch die FPÖ Unregelmäßigkeiten in weiteren Stimmbezirken nachgegangen. Erneut zeigte sich, dass Vorschriften zur Auszählung der Briefwahlstimmen nicht überall eingehalten wurden.

Die 14 Verfassungsrichter zerpflückten vor allem die "Vorbereitungsmaßnahmen" zur Briefwahl-Auszählung in Hermagor mit kritischen Fragen. Der Bezirkshauptmann wurde gefragt, wie er als Jurist annehmen konnte, dass sein Vorgehen rechtskonform gewesen sei. Er, der Wahlleiter-Vize und die "Vorzimmerdame" hatten am Wahlsonntag ab 17 Uhr Wahlkarten geöffnet und die Kuverts herausgenommen.

Der Bezirkshauptmann verwies auf einen Beschluss der Bezirkswahlbehörde vom Juli 2013. Diesen sah er durch den Paragraf 10 Absatz 6 des Bundespräsidentwahlgesetzes, der festlegt, was mit den Wahlkarten bis zur Auszählung passiert, gestützt. Darin stünde, dass "zumindest" Vorarbeiten möglich wären - allerdings nicht jene, die in Hermagor durchgeführt wurden.

Die Richter fragten den Bezirkshauptmann auch nach dem Bedarf von Vorarbeiten in Hermagor, einem Stimmbezirk mit lediglich 1700 Briefwahlstimmen, deren Auszählung nur knapp drei Stunden dauerte. In Kärnten habe es vor einigen Jahren, vor allem bei FPÖ und BZÖ, Probleme gegeben, Beisitzer zu finden, die auch tatsächlich erscheinen, erklärte der Behördenleiter. Bei der letzten Nationalratswahl hätten sich die Beisitzer zudem beklagt, dass ihre berufliche Tätigkeit unnötigerweise eingeschränkt würde, "weil wir ja nichts anderes tun als aufschlitzen". Aus dieser Situation heraus habe man den Beschluss gefasst. Die Frage, die Auszählung dem Gesetz entsprechend vorzunehmen, habe sich wegen des Beschlusses und im Glauben an die Rechtmäßigkeit nicht gestellt. Gegen das Wort "schlampig" wehrte er sich entschieden.

Stein kritisiert "Schlampereien"

VfGH-Präsident Gerhart Holzinger richtete sich während der Zeugeneinvernahme dann überraschend auch an Robert Stein, den obersten Wahlleiter des Innenministeriums, ob er diese Rechtsansicht denn teile. Stein: "Ich teile das in keinster Weise. Es gibt hier mehrere Fälle von sogenannten 'Schlampereien', aber andere Bezirke haben gezeigt, dass man eine vollkommen gesetzeskonforme Auszählung vollziehen kann."

Der FP-Beisitzer aus Hermagor hatte zuvor Einblick gegeben, wie es zur Anfechtung der Bundespräsidentenwahl durch die FPÖ gekommen ist. Die Landespartei habe ihn angerufen und das Datenblatt für die Anfechtung ausgefüllt, erklärte der Zeuge. Er legte aber Wert auf die Feststellung, dass es aus seiner Sicht zu keinen Unregelmäßigkeiten gekommen ist. "Aus Vertrauen in die Beamten" habe er nicht an den Vorarbeiten am Wahlabend teilgenommen, aber das Protokoll trotzdem unterschrieben.

"Vorarbeiten" auch in Wien-Umgebung

In Wien-Umgebung wurde offenbar Druck ausgeübt, die Briefwahlstimmen rasch auszuzählen. Im ersten Wahldurchgang habe man für rund 6500 Wahlkarten von 9 Uhr bis 18.30 Uhr gebraucht, schilderte der stellvertretende Bezirkswahlleiter. Der für die Auszählung verantwortliche Bezirkshauptmann sei danach gefragt worden, warum das solange gedauert habe. Anscheinend war Wien-Umgebung in ganz Niederösterreich am langsamsten. Es habe "den Wunsch seitens der Landeswahlbehörde" gegeben, dieses Mal schneller zu sein.

Allerdings seien im zweiten Wahlgang 11.000 Stimmen auszuzählen gewesen, so der stellvertretende Bezirkswahlleiter, der die Auszählung der Stichwahl leitete. Man habe daher schon am Sonntag "Vorarbeiten" geleistet, etwa Listen erstellt und Wahlkarten ausgewertet. Die Wahlbeisitzer hätten von diesen Arbeiten am Wahlsonntag nichts gewusst und daher auch keine Möglichkeit gehabt, daran teilzunehmen.

Die FPÖ-Beisitzerin, die die Vorwürfe in Wien-Umgebung in einer eidesstattlichen Erklärung erhoben hatte, sagte aus, nicht den Eindruck gehabt zu haben, dass es einen Missbrauch gab. Aber: Durch das Vorsortieren und Öffnen der Wahlkartenkuverts sei "Manipulationen Tür und Tor geöffnet" worden. Das habe sie damals nicht so realisiert, "ich war zu gutgläubig". Daher habe sie das Sitzungsprotokoll ungelesen und "im Vertrauen" unterschrieben - obwohl die Zeitangaben nicht stimmten und wegen drei "fehlender" Stimmzettel auch drei leere Kuverts einfach weggeworfen wurden.

Der Grüne Beisitzer Wolfgang Essl erklärte nach seiner Zeugenaussage in Interviews, Verständnis für die Anfechtung der FPÖ zu haben. Es sei demokratiepolitisch wichtig, Unregelmäßigkeiten aufzuklären. Es sei auch eine Frage des Prozederes, das derzeitige System sei nicht optimal. Der enorme Andrang auf Wahlkarten in einem großen Bezirk wie Wien-Umgebung habe die Bezirkshauptmannschaft herausgefordert. Er habe dem Wahlleiter vertraut, dass alles rechtskonform war.

Vorwürfe in Landeck bestätigten sich nicht

Im Gegensatz zum ersten Sitzungstag am Verfassungsgericht, an dem es darum ging, dass in einigen Bezirken die Beisitzer der Auszählung der Briefwahlstimmen gänzlich fernblieben oder nur für die anschließende Sitzung geladen wurden, waren in Wien-Umgebung und in Landeck bei der Auszählung am Montag Wahlbeisitzer anwesend.

Auch der Vorwurf des FPÖ-Wahlbeisitzers, dass in Landeck Wahlkarten zu früh geöffnet worden seien, bestätigte sich nicht. Die Beisitzer der anderen Parteien sagten aus, dass es keine Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten oder Formalfehler gegeben habe. Unklar war auch, ob der FPÖ-Beisitzer überhaupt um 9 Uhr bereits anwesend war. Die Zeugen gaben übereinstimmend an, dass er erst um 11.30 Uhr erschienen sei. Der Freiheitliche selbst war nicht vor Gericht erschienen. Laut einem Sprecher des VfGH konnte die Ladung wegen Urlaubs nicht zugestellt werden. Der VfGH werde entscheiden, ob er neu geladen wird.

Vier weitere Zeugen geladen

Auf Basis der bisherigen Zeugenbefragungen hat der VfGH am Dienstag vorerst vier zusätzliche Zeugen geladen. Die 14 Verfassungsrichter wollen unter anderem hören, was der Villacher Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) dazu sagt, dass in seinem Bezirk die Auszählung der Briefwahlstimmen am Montag schon um 9 Uhr abgeschlossen war.

(c) APA

(APA/Red.)

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