Frankfurter Gericht reicht Causa Heta an EuGH weiter

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The logo of defunct lender Austrian bank Hypo Alpe Adria stands on the rooftop of its headquarters in KlagenfurtREUTERS
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Heute hätte ein deutsches Urteil der Hypo-Abbaubank zum Verhängnis werden können. Aber die Richterin hat das Verfahren unterbrochen. Jetzt ist das EU-Gericht am Zug.

Am Landgericht Frankfurt ist heute ein sogenannter Verkündungstermin im 200-Millionen-Streit zwischen der deutschen Bad Bank FMS und der Heta angesetzt gewesen. Nach nur wenigen Minuten hat die Richterin das Verfahren unterbrochen - um den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wichtige Rechtsfragen klären zu lassen. Neuen Termin gibt es noch keinen.

Die Unterbrechung kann bis zu 16 Monate dauern, so lange dauern erfahrungsgemäß Entscheidungen beim EuGH in Luxemburg. Das EU-Gericht soll die Rechtmäßigkeit der Heta-Abwicklung nach dem Bankensanierungsgesetz (BaSAG) klären und ob das BaSAG in der Heta-Causa in korrekter Weise einer EU-Richtlinie zur Bankenabwicklung folgt. Es geht um den Zahlungsstopp und inzwischen auch um den vorgesehenen Schuldenschnitt im Rahmen der Abwicklung der Altlasten der früheren Hypo Alpe Adria.

Neben der Klärung der Rechtmäßigkeit des sachlichen und des persönlichen Anwendungsbereichs des BaSAG soll der EuGH APA-Informationen zufolge auch klären, ob das deutsche Gericht überhaupt eine Prüfungskompetenz in der Causa hat.

FMA warnte eindringlich vor Urteil

Die heimische Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte zuletzt stets gewarnt, ein Urteil für die FMS samt Exekutionstitel könnte die ungewollte Insolvenz der Heta auslösen - da die Gläubiger nicht ungleich behandelt werden dürfen. Die FMA beantragte, dass der Fall vor dem EuGH verhandelt werden soll - wie es in anderen gerichtlichen Fällen in der gleichen Causa (Handelsgericht Wien, Verfassungsgerichtshof) auch bereits der Fall ist.

Die FMS, deren Klage heute behandelt wurde, ist die "Bad Bank" des Münchner Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate (HRE). Am 13. Juli steht noch ein weiterer Verkündungstermin in Frankfurt an - im Streit der NRW-Bank mit der Heta, in dem es um 275,5 Mio. Euro geht. Auch hier dürfte es nach der heutigen Entscheidung zu einer Weiterverweisung an den EuGH kommen.

(APA)

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