„Ein Einzeltäter hätte niemals diesen Anschlag durchführen können“

Der damalige UN-Prozessbeobachter Hans Köchler hält das Lockerbie-Urteil für einen Justizirrtum.

Die Presse: Was sagen Sie zur Freilassung Megrahis? Sie haben die Umstände seiner Verurteilung damals ja scharf kritisiert.

Hans Köchler: Das ist ein richtiger Entschluss, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen in Großbritannien. Aber es hätte nie so weit kommen dürfen, dass Megrahis Freilassung beschlossen wird, nur damit er in Libyen sterben kann. Die Berufungsentscheidung hätte längst gefallen sein müssen. Der Antrag wurde bereits 2003 gestellt, es hat aber vier Jahre gedauert, bis die Revisions-Kommission Juni im 2007 entschieden hat. Sie hat vier Jahre für etwas gebraucht, was sie in maximal einem Jahr hätte erledigen können.

Warum hat das so lange gedauert?

Köchler:
Die Gründe liegen sicher nicht in der Faulheit der schottischen Richter, deren Arbeitsmoral ist sicher genauso gut wie überall in Europa. Die Problematik ist in der internationalen Politik angesiedelt, darauf hat ja auch der schottische Justizminister heute in seiner Rede verwiesen.

Wer hat ein Interesse an einer Verzögerung?

Köchler: So weit es dokumentiert ist, sind das mindestens drei Staaten: Großbritannien, die USA, und Libyen. Alle drei wollen die Vergangenheit hinter sich lassen.

Besteht jetzt überhaupt noch eine Chance, dass die Wahrheit über den Anschlag herausgefunden wird?

Köchler: Ich bin sehr pessimistisch. Es gäbe aber eine Möglichkeit: Das britische Unterhaus müsste eine Untersuchung anordnen. Dazu braucht es aber den politischen Willen. Auch die rechtliche Umstände des Prozesses müssten dann untersucht werden. Man müsste dann auch aufklären, warum so viele Beweise dem Gericht vorenthalten wurden, warum Zeugen offenbar finanziell belohnt wurden, warum Beweisunterlagen gefälscht oder nachträglich eingefügt wurden. Aber das wird sicher nicht geschehen.

Sie sprachen schon bald nach dem Prozess von einem Justizirrtum. Worauf gründete sich diese Einschätzung, und wurde sie in den vergangenen Jahren bestärkt?

Köchler: Die wurde in vielfacher Hinsicht bestärkt. Für mich war damals die entscheidende Frage, ob das Gericht nachweisen hatte können, dass Megrahi tatsächlich derjenige war, der am 7. Dezember 1988 in Malta Kleider gekauft hatte in dem Geschäft von Herrn Gauci (mit diesen Kleidern war die Bombe umwickelt, Anm.). Daran hing letztlich alles. Soweit ich es gesehen habe, ist das in gar keiner Weise bewiesen gewesen. Der Zeuge hat zu unterschiedlichen Zeitpunkten ja auch unterschiedliche Männer identifiziert. Er wurde offenbar auch durch ein paar Millionen Dollar belohnt. Die Revisionskommission hat genau diesen Punkt in ihrer Entscheidung 2007 ja auch aufgegriffen.

Wenn die Suppe damals so dünn war, wie konnte es dann zu einer Verurteilung kommen?

Köchler: Ja, sie war zu dünn. Und wenn man die nachgereichte Begründung liest, war es den Richtern selber peinlich, was die Identifikation betrifft. Und dass sie vernünftigen Zweifel nicht ausschließen konnten. Aber dennoch sind beide Entscheidungen (in erster Instanz und in der ersten Berufung) einstimmig gefallen. Man hat offenbar einer Erwartungshaltung entsprochen. Die Entscheidung war auch unlogisch im Hinblick auf den Text der Anklage. Die beruhte ja auf zwei Libyern, die sich verschworen hätten. Im Urteil wurde einer schuldig gesprochen, der zweite freigesprochen. Das ergibt von der Logik des Arguments her keinen Sinn.

Wenn dieses Urteil jemand bei mir als Seminararbeit eingereicht hätte, dann wäre das ein Nichtgenügend gewesen, wegen Inkonsistenz des ganzen Argumentes. Und einer der fünf Richter im Berufungsgericht hat ja die Malta-Theorie auch kritisiert. Wenn er das so lächerlich machte, dann hätte er das Urteil nicht mittragen dürfen.

Das war im ersten Berufungsverfahren...

Köchler: Ja, und jetzt hat Megrahi seine erneute Berufung zurückgezogen, obwohl das gar nicht notwendig gewesen wäre. Für eine Freilassung aus humanitären Gründen muss der Fall nicht entschieden sein. Es zählt nur, ob Megrahi todkrank ist oder nicht. Ich habe Justizminister MacAskill gewarnt, dass er das nicht verbinden darf. Natürlich sagen die Schotten, dass sie einen Rückzug der Berufung nicht verlangt haben, aber man kann jemandem so etwas schon irgendwie nahebringen. Und Megrahi war ja in einer verzweifelten Situation.

Wenn Megrahi zu Unrecht verurteilt wurde – warum hat dann Libyen mitgespielt und die Opfer entschädigt? Das kommt ja einem Schuldeingeständnis gleich.

Köchler: Da ist es wichtig, dass man sich den libyschen Text genau ansieht. Das ist eine Erklärung im Sinne der „State responsiblity“: Libyen haftet für die Folgen der Taten seiner Beamten. Weil Megrahi verurteilt worden war, und weil das Urteil bestätigt worden war, hat Libyen diesen Forderungen stattgegeben. So wie das formuliert war, hätte Libyen auch das Geld zurückfordern können, wenn das Urteil aufgehoben worden wäre. Es wurde so formuliert, dass die ganze Last auf dem einen Mann ruhte.

Konnte ihrer Ansicht nach denn ein Einzeltäter den Anschlag durchführen?

Köchler: Nein, niemals, das habe ich auch 2001 schon gesagt, dass das völlig absurd ist. Für so einen Anschlag braucht es mindestens ein Dutzend Leute. Das muss angeordnet werden, man braucht eine Riesen-Logistik. Und man brauchte (wegen des Zeitzünders; Anm.) die absolute Gewissheit, dass das Gepäck umgeladen wird und die Flugzeuge rechtzeitig abheben. Das ist einfach nicht stichhaltig. Was ich nicht verstehe: Warum der Staat nicht von Amtswegen ein Verfahren gegen unbekannte Täter führt. Man darf sich nicht mit einem Sündenbock zufriedengeben, wenn klar ist, dass da ein Netzwerk dahinterstecken muss.

Zur Person

■ Hans Köchler
lehrt an der Uni Innsbruck unter anderem politische Philosophie und Rechtsphilosophie. Er war UN-Prozessbeobachter beim Lockerbie-Verfahren.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.08.2009)

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