Die Wirtschaftskammer bedauert, dass es nicht zur generellen Anhebung der Umsatzschwelle für die Registrierkassenpflicht auf 30.000 Euro für alle Unternehmen gekommen ist.
Zahlreiche Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Interessensvertretungen haben sich am Dienstag vorwiegend positiv auf die vom Ministerrat beschlossenen Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht geäußert. Kritisiert werden aber von manchen die mit dem Maßnahmenpaket ebenfalls eingeführten "Privilegien für politische Parteien und deren Vorfeldorganisationen".
Konkret geht es darum, dass nun auch für politische Parteien die gleichen Regelungen wie für gemeinnützige Vereine und Körperschaften öffentlichen Rechts (wie Feuerwehren) gelten sollen, mit der Einschränkung, dass eine steuerliche Begünstigung nur für ortsübliche Feste zusteht und bis zu 15.000 Euro Jahresumsatz - statt 30.000 Euro für Vereine.
Gegen diese Gleichstellung sprachen sich heute Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl und die Spartenobfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Petra Nocker-Schwarzenbacher, aus. Abgelehnt wird von ihnen auch die generelle Ausweitung von steuerlichen Begünstigungen für Vereinsfeste von 48 Stunden auf 72 Stunden sowie die Festschreibung der Begünstigung für Kantinen von gemeinnützigen Vereinen für 52 Tage und maximal 30.000 Euro pro Jahr. "Hier muss es in der parlamentarischen Behandlung jedenfalls noch zu Änderungen kommen", fordert Nocker-Schwarzenbacher.
Leitl und auch die Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) bedauern, dass es nicht zur generellen Anhebung der Umsatzschwelle für die Registrierkassenpflicht auf 30.000 Euro für alle Unternehmen gekommen ist. Weiteres Erleichterungspotenzial für Unternehmen sieht Verena Trenkwalder, Vorsitzende des Fachsenats für Steuerrecht in der KWT, bei der Belegerteilungspflicht, die für Kleinstbeträge wie zum Beispiel bis zu 10 Euro entfallen sollte.
"Die angekündigten Maßnahmen seien zwar nicht der große Wurf, im Detail sind die Änderungen jedoch als positives Zeichen für die Wirtschaft zu bewerten", meint Christoph Matznetter, Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands Österreich (SWV).
Dass auch für Almhütten die sogenannte "Kalte-Hände-Regelung" von 15.000 auf 30.000 Euro ausgeweitet wurde und unabhängig vom Hofumsatz angewendet wird, helfe der Almwirtschaft und dem Tourismus, begrüßt Bauernbund-Präsident Jakob Auer. In der täglichen Praxis seien die Regelungen jetzt durchaus anwendbar.
Vor allem die Erleichterungen für die Wirte und der praktikablere Umgang mit der Registrierkasse sei ein wichtiges Signal die heimischen Tourismusbetriebe, meint auch SPÖ-Tourismussprecher Max Unterrainer.
"Die Entschärfungen bei den bäuerlichen Brauchtumsfesten, Vereinen, Wirten, Feuerwehren und Pfarren waren unumgänglich, denn es kann nicht sein, dass wir das gesellschaftliche Leben am Land durch gesetzliche Konstruktionen abschaffen", betont der Präsident des Weinbauverbandes Johannes Schmuckenschlager.
Positive Reaktionen kamen auch von den für die über 122.000 Vereine zuständigen Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) und Verteidigungs- und Sportminister Hans Peter Doskozil (SPÖ). Er unterstrich die "Wichtigkeit und große gesellschaftspolitische Bedeutung der Freiwilligenarbeit in Österreich, zum Beispiel bei den Freiwilligen Feuerwehren, Musik- oder Sportvereinen". In Österreich gebe es 31.106 Sportvereine mit etwa 4,6 Mio. Mitgliedern.
Für das Team Stronach ist die Registrierkassenpflicht dagegen noch "unausgegoren". Klubobmann Robert Lugar fordert das Aussetzen der Regelung und Neuverhandlung. Verlangt wird auch die Wiedereinführung der "Festwirte-Regelung", bei der der Veranstalter mit einem Wirt zusammen arbeitet und über diesen auch die Getränke bezieht.
(APA)