Gemeinden sollen gemeinnützige Arbeiten für Asylwerber vorschlagen

Gemeinden sollen gemeinnützige Arbeiten für Asylwerber vorschlagen
Gemeinden sollen gemeinnützige Arbeiten für Asylwerber vorschlagenDie Presse (Fabry)
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Der Vizepräsident des Gemeindebunds soll Ideen der Gemeinden sammeln. Dann bestimmt das Innenressort mit Sozial- und Finanzministerium, wo die Flüchtlinge zum Einsatz kommen können.

Geht es nach dem Innenministerium, sollen die Gemeinden selbst vorschlagen, wo sie Asylwerber für gemeinnützige Tätigkeiten einsetzen könnten. Man sei hier in entsprechenden Gesprächen mit dem Vizepräsidenten des Gemeindebunds Alfred Riedl, teilte das Innenressort am Mittwoch mit.

Riedl, Bürgermeister von Grafenwörth, soll die Ideen der Kommunen sammeln und dann seinem niederösterreichischen Parteifreund, Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) zukommen lassen. Im Anschluss wird das Innenressort mit Sozial- und Finanzministerium bestimmen, wo die Flüchtlinge zum Einsatz kommen können.

Freilich ist eine gemeinnützige Beschäftigung an sich ohnehin schon längst möglich. Dabei gibt es aber von Bundesland zu Bundesland Unterschiede, wie die Asylwerber eingestellt werden können. Beispielsweise ist in Salzburg eine AMS-Prüfung erforderlich. Kärnten wiederum meint, mit der Krankenversicherung auskommen zu können, während Niederösterreich eine Unfallversicherung vorschreibt.

Rahmenbedingungen sollen vereinheitlicht werden

Insofern ist Hauptanliegen der Gemeinden, die Beschäftigungsmöglichkeiten und deren Rahmenbedingungen zu vereinheitlichen. Dass die Kommunen gerne auf Flüchtlinge zurückgreifen, um diese für gemeinnützige Arbeiten heranzuziehen, ist angesichts einer jüngst veröffentlichten Gfk-Umfrage anzunehmen. Darin sprachen sich fast drei Viertel der befragten Gemeindevertreter dafür aus, Asylwerber für Hilfsaufgaben einzusetzen.

Rechtliche Erörterungen nimmt die Regierung indes vor, was ein neues geplantes Betätigungsfeld für Asylwerber angeht. Laut gestern im Ministerrat beschlossenem Integrationspaket sollen die Flüchtlinge künftig auch für Gesellschaften in Gemeindebesitz eingesetzt werden können, wenn diese nicht am freien Markt aktiv sind. Das könnte beispielsweise Freizeitzentren oder Schwimmbäder betreffen. Hier ist laut Auskunft aus der Regierung noch unklar, ob es dafür eine eigene gesetzliche Regelung bräuchte.

(APA)

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