Wahlanfechtung: Wieder viel Kopfschütteln – und ein erstes Lob

�FFENTLICHE VFGH-VERHANDLUNG ZUR BP-WAHL-ANFECHTUNG
�FFENTLICHE VFGH-VERHANDLUNG ZUR BP-WAHL-ANFECHTUNG(c) APA/GEORG HOCHMUTH
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Der Verfassungsgerichtshof setzte am Mittwoch seine öffentliche Zeugeneinvernahme fort.

Wien. „Haben Sie die Niederschrift gelesen, die Sie unterschrieben haben?“, fragt einer der 14 Höchstrichter am Mittwoch eine Zeugin der Grünen, die bei der Bundespräsidentenstichwahl am 22. Mai im Bezirk Kufstein als Ersatzbeisitzerin fungiert hatte. „Nein“, gesteht diese. Und es dürfte ihr ein bisschen peinlich sein. Der Richter ist derartige Antworten angesichts des seit Montag laufenden Befragungsmarathons bereits gewohnt. Und hilft der Zeugin aus der Verlegenheit: „Sie sind nicht die Einzige.“

Tag drei der öffentlichen Anhörung von Zeugen, also vorwiegend von Beamten und Wahlbeisitzern, in Sachen Wahlanfechtung. Diese wird von der FPÖ vorangetrieben. Bekanntlich hatte der von den Grünen unterstützte Alexander Van der Bellen den FPÖ-Mann Norbert Hofer erst nach Auszählung der Briefwahlstimmen knapp überholt (Differenz: 30.863 Stimmen).

Am Mittwoch waren nun die Wahlbezirke Liezen, Bregenz, Kufstein und Graz-Umgebung an der Reihe. Gerade Kufstein zeigte exemplarisch die Probleme beim Auszählen der Briefwahlstimmen auf: die Zeitknappheit und der – vorsichtig formuliert – freizügige Umgang mit der Wahlordnung.

Ersteres betonte der als Zeuge geladene Tiroler Ex-FPÖ-Landesparteiobmann Siegfried Dillersberger, er war als Wahlbeisitzer für die FPÖ am Werk: „Ich halte das Gesetz (Wahlordnung, Anm.) für absolut unvollziehbar. Wir wären drei Tage gesessen, wenn wir alles eingehalten hätten. Allein das Prüfen und Öffnen („Aufschlitzen“) der Wahlkarten hätte, wenn man für ein Exemplar zehn Sekunden rechnet, insgesamt „16, 17 Stunden“ gedauert. „Das wären zwei Arbeitstage gewesen.“

In diesem Sinne, so erklärte der zuständige Bezirkshauptmann als Zeuge, sei schon vorab entschieden worden, dass gewisse „Vorbereitungs- und Sortierungsarbeiten“ schon vor der offiziellen Sitzung erledigt werden. Zur Erklärung: Die Sitzung muss laut Gesetz am Montag (nach dem Wahlsonntag) ab neun Uhr durch den Bezirkswahlleiter in Anwesenheit der Wahlbeisitzer abgewickelt werden.

Manipulation? Keine Hinweise

Beispiel Kufstein: Dort wurden vor der Sitzung gültige von ungültigen Wahlkarten getrennt und Wahlkarten durch Beamte der Bezirkshauptmannschaft in einem eigenen Raum – ohne Wahlbeisitzer – geöffnet. Hinweise auf Wahlmanipulationen liegen aber weder für den Bezirk Kufstein noch für andere Bereiche vor. Allerdings (siehe Analyse oben) ist es schon allein entscheidend, ob es Rechtsverstöße gab, die geeignet sind, die Wahl zu beeinflussen.

Indessen scheinen sich die Vorwürfe der FPÖ gegen die Auszählung im steirischen Bezirk Liezen in Luft aufzulösen. Sowohl der FP-Beisitzer als auch der Bezirkshauptmann schilderten ein korrektes Vorgehen. Dafür gab es ein Lob vom Präsidenten des VfGH, Gerhart Holzinger: „Das ist in Ihrem Fall wirklich ganz exzellent abgelaufen.“ In Liezen war vorschriftsgemäß am Montag ab neun Uhr in Anwesenheit aller Beisitzer mit der Öffnung der Briefwahlkuverts begonnen worden. Mit der „Sofortmeldung“ an die Landeswahlbehörde wartete der Bezirkshauptmann bis nach Ende der Sitzung. Eine Praxis, die nicht in allen Bezirken angewandt worden war.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.06.2016)

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