Feiertagsregelung ist laut OLG Wien diskriminierend.
Wien.Ein Urteil des Oberlandesgerichts Wien rüttelt an der Regelung für gesetzliche Feiertage. Ein Mann ohne religiöses Bekenntnis hat geklagt, weil er am Karfreitag, anders als Angehörige bestimmter Religionsgemeinschaften, arbeiten muss. Er verlangte für seine Arbeit an diesem Tag ein Feiertagsentgelt.
Das OLG gab ihm recht: Dass der Karfreitag in Österreich nur für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der altkatholischen Kirche und der evangelisch-methodistischen Kirche ein gesetzlicher Feiertag ist, verstößt laut dem Gericht gegen die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie. Rechtskräftig ist das Urteil nicht: Weil es noch keine höchstgerichtliche Judikatur zu dem Thema gibt, ließ das OLG die ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) zu.
WKÖ: „Nicht verkraftbar“
Das Urteil sorgt für rege Diskussionen. Arbeitsrechtlerin Andrea Potz (Kanzlei CMS) sagte zur „Kathpress“, die geltende Regelung sei rechtlich bedenklich, das sei unter Experten schon länger ein Thema. Änderungsbedarf bestehe – wenn auch offen sei, wie eine Änderung aussehen könnte. Katharina Körber-Risak, Partnerin bei KSW, weist im Gespräch mit der „Presse“ darauf hin, dass die meisten gesetzlichen Feiertage in Österreich katholischen Hintergrund haben. „Dazu wollte der Gesetzgeber wohl einen gewissen Ausgleich schaffen. Dass das aber im Hinblick auf die Gleichbehandlungsrichtlinie nicht mehr passt, ist klar.“ Eine Reparatur könnte aus ihrer Sicht auch darin bestehen, den Karfreitag-Feiertag überhaupt abzuschaffen.
Der Wirtschaftskammer gefiele diese Idee wohl besser als ein weiterer freier Tag für alle: Martin Gleitsmann, Leiter der sozialpolitischen Abteilung, sagte im Ö1-„Mittagsjournal“, die Wirtschaft würde einen solchen nicht verkraften. (cka/APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.06.2016)