Abriss von Wiener Gründerzeithaus: Hetzgasse 8 beschäftigt Gericht

Gemeinderatsausschuss will kommende Woche Schutzzone für Weißgerberviertel beschließen.

Der Abriss des Gründerzeithauses in der Wiener Hetzgasse 8 sowie der dann geplante Neubau kosten den Eigentümer weiterhin Nerven: Zunächst blieb ein letzter Mieter standhaft und wollte nicht ausziehen - was vor kurzem aber schließlich doch passiert ist - und jetzt darf ob einer Bausperre nicht weiter abgerissen werden. Nun liegt die Causa beim Wiener Verwaltungsgericht.

Bekanntheit erlangte das Haus in der Hetzgasse im Bezirk Landstraße, da die Grünen vor diesem im Rahmen des Wien-Wahlkampfes 2015 medienwirksam mit einem "Miethai" posierten und für ein "Anti-Spekulationspaket" gegen Immobilieninvestoren warben. Damals wohnte noch ein letzter Mieter, eine Familie, in dem Gründerzeitbau. Diese sei im April ausgezogen, hieß es am Montag in der Aussendung des Immobilieneigentümers, vertreten durch die Soulier Management GmbH. Dafür sei eine Ablösesumme von 450.000 Euro bezahlt worden.

Doch nun wartet die nächste Hürde. Denn für das Areal sei im März eine Bausperre verhängt worden, beklagten die Eigentümer. Das Haus Hetzgasse 8 werde seit 2014 bei der Baupolizei (MA 37) als Abbruch- und Neubauprojekt geführt. Die MA 64 (Rechtliche Bauangelegenheiten) sei außerdem im Jänner in Form eines Interessenbescheids zu dem Schluss gekommen, dass ein Neubau im "öffentlichen Interesse" sei, hieß es in der Aussendung.

Mit Ende Jänner wurde - nach einer Anzeige bei der Baupolizei - mit dem Abriss begonnen, hieß es weiters. Doch seit 24. März herrsche Bausperre inklusive Abbruchstopp, wurde in der Aussendung beklagt.

Der Grund für diese Maßnahme: Das Haus befindet sich auf einem Areal, dem sogenannten Weißgerberviertel, das eine Schutzzone werden soll - ein entsprechender Beschluss steht auf der Tagesordnung des Gemeinderatsausschusses, der kommende Woche tagt, wie ein Sprecher von Planungsstadträtin Maria Vassilakou (Grüne) der APA berichtete. In einer Schutzzone sollen erhaltenswerte Ensembles geschützt werden. Wenn dies der Fall ist, dann werden Abbrüche nur mehr im Rahmen eines besonderen Genehmigungsverfahren bewilligt.

"Die MA 37 hat der Soulier Management GmbH auch einen Bescheid zur Baueinstellung des begonnenen Abbruchs zugestellt. Ein Rechtsmittel gegen diesen Bescheid kann nur in Form einer Beschwerde beim Wiener Verwaltungsgericht ergriffen werden." Diese Beschwerde wurde eingebracht: "Die Rechtsfrage ist, ob bereits begonnene Abbrucharbeiten auch nach Inkrafttreten einer Bausperre fortgeführt werden dürfen."

Soulier Management GmbH wollte in der Aussendung auch klarstellen: "Wir wurden bisher mit etlichen falschen Vorwürfen konfrontiert. Zu den Fakten: Die Hetzgasse 8 ist kein Fall von Bauspekulation - im Gegenteil. Die künftigen Wohnungen werden weder parifiziert noch verkauft, sondern vermietet und im langfristigen Besitz gehalten." Geplant sei, nach dem Abriss einen Neubau mit 56 Wohnungen zu errichten. Im alten Bau befanden sich 23 Substandardwohnungen mit Toiletten am Gang, wie es hieß. (APA)

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