Britisches Rosinenpicken kann die EU nicht zulassen

Was kommt nach dem Brexit: Beitritt zum EWR, bilaterale Abkommen, Beitritt zur Efta oder völlige Unabhängigkeit?

Großbritanniens Bevölkerung hat sich mehrheitlich für den Austritt aus der EU entschieden. Damit steht fest, dass das Land in Zukunft nicht mehr an der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU teilnehmen wird. Wesentlich unklarer ist hingegen, wie sich die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich künftig gestalten werden.

Diese gilt es nun rasch neu zu verhandeln, um eine lange Phase ökonomischer Unsicherheit und damit einhergehende negative Auswirkungen zu vermeiden.

Auch wenn das Ausscheiden der Briten die Europäischen Union politisch schwächt, liegen die ökonomischen Nachteile disproportional auf britischer Seite: Etwa 50 Prozent des britischen Außenhandels verläuft bilateral mit der EU, zwei Millionen britische Bürger leben in anderen EU-Staaten; dem stehen drei Millionen EU-Bürger gegenüber, die in Großbritannien leben.

Die kurzfristigen wirtschaftlichen Kosten des Brexit betragen laut einer Studie renommierter Ökonomen des Centre for Economic Performance an der London School of Economics – je nach Szenario – zwischen 1,3 und 2,6 Prozent des britischen Bruttoinlandsprodukts (26 bis 55 Milliarden Britische Pfund); langfristig sagt die Studie sogar einen Schaden von bis zu 9,5 Prozent der britischen Wirtschaftsleistung vorher. Dem stehen ebenfalls signifikante, aber wesentlich kleinere wirtschaftliche Kosten aufseiten der EU gegenüber (zwölf bis 28 Milliarden Pfund verteilt auf alle EU-Länder).

Die Optionen der Briten

Den Briten stehen im Wesentlichen folgende Optionen (gereiht von mehr zu geringerer Integration) offen, um ihre Wirtschaftsbeziehungen zur EU neu zu regeln: erstens ein Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR); zweitens das Aushandeln bilateraler Abkommen mit der EU nach dem Schweizer Modell; drittens ein Beitritt zur Europäischen Freihandelszone (Efta); schließlich völlige wirtschaftliche Unabhängigkeit von der EU, wodurch die bilateralen Handelsbeziehungen unter die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) fallen würden.

Ein Beitritt zum EWR würde eine Teilnahme am gemeinsamen Markt sicherstellen und damit freien Waren- und Dienstleistungsverkehr, Niederlassungsfreiheit sowie Implementierung aller EU-Vorschriften betreffend den gemeinsamen Markt. Damit würden die negativen ökonomischen Effekte eines Austritts begrenzt.

Gleichzeitig würde dies bedeuten, dass Großbritannien weiterhin allen EU-Bürgern freien Zugang zu seinem Arbeitsmarkt gewähren müsste, sämtliche EU-Normen betreffend den gemeinsamen Markt zu übernehmen hätte, ohne jegliches Mitspracherecht bei ihrer Gestaltung zu haben, und einen Beitrag zum EU-Budget von ca. 80 Prozent seines derzeitigen Beitrags zu leisten hätte (wenn man das EWR-Mitglied Norwegen als Referenzpunkt heranzieht).

Diese Option ist in Großbritannien politisch schwer durchsetzbar. Denn damit würde der Großteil der Argumente des Brexit-Lagers, dem vor allem die Migration aus Osteuropa, sowie die finanziellen Kosten der britischen EU-Mitgliedschaft ein Dorn im Auge sind, außer Acht gelassen.

Für Großbritannien praktischer wäre es, nach Schweizer Vorbild eine Reihe bilateraler Abkommen mit der EU abzuschließen, die es nahe an das Integrationsniveau des EWR heranführen. So garantieren die Abkommen zwischen der Schweiz und der EU freien Warenverkehr und die Implementierung von EU-Vorschriften betreffend den gemeinsamen Markt.

Präzedenzfall vermeiden

Die Schweiz hat jedoch kein Abkommen für Dienstleistungen, weshalb die Schweizer Banken bisher über Töchter in London Zugang zum europäischen Markt suchen müssen. In diesem Fall wäre ein Opt-out Großbritanniens aus der Niederlassungsfreiheit möglich und der Beitrag zum EU-Budget beliefe sich auf etwa 40 Prozent des derzeitigen Betrags (Referenzpunkt Schweiz).

Aus der Position der EU ist in diesem Fall extrem wichtig, dass der freie Zugang zum riesigen EU-Markt für Finanz- und Wirtschaftsdienstleistungen für Großbritannien essenziell ist: Ohne einen solchen könnte London rasch seine Rolle als europäisches Finanzzentrum an Frankfurt verlieren, was enorme wirtschaftliche Kosten für Großbritannien zur Folge hätte.

Im Sinn einer glaubwürdigen Position sollte die EU daher keinen Zugang zu ihrem Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen gewähren, ohne im Gegenzug Niederlassungsfreiheit ihrer Bürger im Vereinigten Königreich zu erhalten. Sonst würde ein schrecklicher Präzedenzfall für andere Länder geschaffen: Durch einen EU-Austritt könnten aus nationaler Sicht unbequeme Regeln umgangen werden, während vorteilhafte Aspekte des gemeinsamen Marktes übernommen werden könnten.

Die teuerste Variante

Eine weitere Option wäre ein Beitritt Großbritanniens zur Efta. Damit wäre freier Warenverkehr mit der EU verbunden, jedoch kein freier Dienstleistungsverkehr und keine Niederlassungsfreiheit. In diesem Fall müssten auch britische Exporte zusätzlich darauf geprüft werden, ob sie EU-Produktstandards erfüllen, denn es gäbe keine Verpflichtung zur Übernahme von EU-Regulierungen.

Dies würde Großbritannien zusätzliche Souveränität verschaffen, hätte aber große negative Auswirkungen auf die britische Wirtschaft, da in diesem Fall sowohl der Dienstleistungs- als auch der Güterhandel (aufgrund nicht tarifärer Handelshemmnisse) stark zurückgehen würden. Plausiblerweise käme es in diesem Szenario auch zu massiver Abwanderung multinationaler Konzerne aus Großbritannien, die das Land derzeit als Brückenkopf für den EU-Binnenmarkt nützen. In diesem Szenario wäre mit einem langfristigen Rückgang der britischen Wirtschaftsleistung von bis zu 9,5 Prozent zu rechnen.

Die ökonomisch absolut teuerste Variante für Großbritannien wäre schließlich, kein Freihandelsabkommen mit der EU abzuschließen, wodurch die WTO-Spielregeln zum Zug kämen. Dann kämen die EU-Außenzölle zur Anwendung, es gäbe weder freien Dienstleistungsverkehr noch Niederlassungsfreiheit, einzig der Kapitalverkehr mit der EU bliebe frei.

EU in starker Position

Realistisch erscheinen aus britischer Sicht daher nur der Beitritt zum EWR oder eine Reihe bilateraler Abkommen nach Schweizer Vorbild. Aus EU-Perspektive steht bei den Verhandlungen aber nicht nur im Vordergrund, den wirtschaftlichen Schaden des Brexit für die EU zu begrenzen, sondern auch sicherzustellen, dass andere EU-Staaten den Briten nicht leichtfertig folgen und ebenfalls Referenden über ihre EU-Mitgliedschaft abhalten. Dies würde den Todesstoß für die EU bedeuten.

Daher sollte die EU ihre starke strategische Position nützen, die Briten entweder zu einem Beitritt zum EWR zu bewegen oder ihnen andernfalls signifikante ökonomische Kosten aufzubürden, um ein Rosinenpicken Großbritanniens zu verhindern.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

DER AUTOR


Harald Fadinger
(*1978) ist Professor für Volkswirtschaft mit Schwerpunkt Außenhandel an der Universität Mannheim und Research Fellow am Centre for European Policy Research, London.
Er studierte Volkswirtschaft und Rechtswissenschaften an der Universität Wien und an der Pompeu Fabra Universität, Barcelona. [ Privat ]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.06.2016)

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