Putin urteilt über Überwachung

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Ein umfangreiches Antiterror-Paket liegt dem Präsidenten zur Unterschrift vor. Das Parlament hat es durchgewinkt - Internetunternehmen fordern seine Rücknahme.

Moskau. Wladimir Putin gilt nicht gerade als Freund des Internets. Mit seiner Äußerung, das Netz sei ein „Spezialprojekt des CIA“, ließ der russische Präsident vor zwei Jahren aufhorchen. Auch in Sachen sozialen Medien ist er nicht besonders engagiert: Putins Twitter-Profil listet seine Meetings brav auf. Kommentare? Witze? Likes? – Fehlanzeige.

Nun muss der Netz-Skeptiker ein Machtwort in Sachen Internetüberwachung sprechen. Ein umstrittenes Anti-Terror-Gesetzespaket, das Internetanbieter zur umfassenden Speicherung von Nutzerdaten verpflichtet und die Bürgerrechte in Russland weiter beschneidet, liegt ihm zur Unterschrift vor.

Die Staatsduma hat das Paket in zwei Lesungen am letzten Sitzungstag der aktuellen Legislaturperiode im Eilverfahren verabschiedet. Der Föderationsrat – die zweite Kammer des russischen Parlaments – bestätigte es in der Vorwoche. Unter den 155 Senatoren fanden sich nur fünf Gegenstimmen. Während es in den Parlamentskammern keine nennenswerte Debatte gab, laufen Vertreter von Geschäftswelt und Zivilgesellschaft Sturm gegen die Änderungen, die, wenn Putin sie gutheißt, mit Juli 2018 in Kraft treten.

„Unheimliche“ Vorschriften

Die Menschenrechtsaktivistin Ljudmila Alexejewa rief den Staatschef auf, das Gesetzespaket nicht zu unterschreiben. Es sei so „unheimlich“, dass sie hoffe, er werde es an das Parlament zurückgeben. Auch der amerikanische Ex-Geheimdienstler Edward Snowden, der seit 2013 in Russland im Exil lebt, kritisierte die Reform. „Dieses Gesetz wird jeden Russen Geld und Freiheit kosten, ohne die Sicherheit zu verbessern“, sagte er.

Das Paket hat einerseits massive Auswirkungen auf die russische Telekommunikationsbranche. „Organisatoren der Informationsverbreitung im Internet“ – also nicht nur Mobilfunkfirmen, sondern auch Internetprovider und Anbieter sozialer Netzwerke – müssen den gesamten Datenverkehr ihrer Kunden sechs Monate lang speichern und den Geheimdiensten bereitstellen. Auch verschlüsselte Datenkommunikation muss zugänglich gemacht werden.

Der ursprüngliche Gesetzesvorschlag der Abgeordneten Irina Jarowaja, Leiterin des Duma-Ausschusses für Sicherheit und Korruptionsbekämpfung, und Viktor Oserow (beide sind Mitglieder der Kreml-nahen Partei Einiges Russland) sah sogar eine Datenspeicherung für drei Jahre vor. Seit dem August 2014 sind russische Internetfirmen bereits zur Aufzeichnung von Verbindungsdaten der Konsumenten für ein halbes Jahr verpflichtet. Werden die Daten nicht bereitgestellt, drohen künftig Geldstrafen bis zu einer Million Rubel – umgerechnet 14.000 Euro.

Doch es sind nicht in erster Linie die Strafen, die Branchenvertreter auf die Palme bringen. Investitionen in Milliardenhöhe seien nötig, um die Überwachungsinfrastruktur anzuschaffen, heißt es. Laut Wirtschaftszeitung „Wedomosti“ könnten den Firmen Kosten im Ausmaß von umgerechnet 13,8 Milliarden Euro erwachsen. Branchenvertreter wie Matwej Alexejew von Rambler befürchten „negative Auswirkungen“ auf das heimische Business, da internationale Firmen, die ohne eigene Präsenz in Russland tätig sind, bereits erklärt haben, die Anforderungen nicht erfüllen zu wollen.

„Nicht-Einverstandene“ im Visier

Weiters weitet das Paket die Strafbarkeit von Minderjährigen aus und schränkt missionarische Tätigkeit drastisch ein. Insbesondere kleinere religiöse Gemeinschaften sind darüber beunruhigt. Beteiligung bei der Organisation von Massenunruhen kann mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis zehn Jahren geahndet werden. Eine maximal einjährige Haftstrafe winkt für das Nichtinformieren von Behörden über geplante Verbrechen.

Ekaterina Hodschajewa von der liberalen Europäischen Universität St. Petersburg erinnerte, dass repressive Gesetze häufig „nicht gegen jene Gruppen verwendet werden“, gegen die sie sich vorgeblich richteten. Insbesondere der Paragraf über die Informationsunterlassung könne nicht nur gegen potenzielle Terroristen, sondern gegen „viele andere Nicht-Einverstandene“ verwendet werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.07.2016)

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