Wiener "Terror-Prozess": Höchstgericht bestätigt Urteile

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Es bleibt bei vier Jahren Haft für Mohamed M. und 22 Monaten für Mona S. bleibt. Sämtliche Nichtigkeits-Beschwerden wurden vom OGH abgewiesen. Das Paar soll Propaganda für die al-Qaida betrieben haben.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Donnerstag die Urteile bestätigt, die ein Wiener Schwurgericht im vergangenen Februar gegen ein Wiener Islamisten-Paar gefällt hatte.

Es bleibt bei vier Jahren Haft für Mohamed M. und 22 Monaten für Mona S., die sich für die al-Qaida propagandistisch betätigt haben sollen. "Das ist' a terroristische G'schicht. Das geht so nicht. Das ist so einfach zu gefährlich", begründete der Senatsvorsitzende Eckart Ratz die Entscheidung.

Alle Nichtigkeitsbeschwerden abgewiesen

Der Verteidiger des Paares hatte in seiner Nichtigkeitsbeschwerde unter anderem die Auswahl der Geschworenen im erstinstanzlichen Verfahren gerügt. Diese wären "willkürlich herausgepickt" worden, Namen, die auf ein moslemisches Glaubensbekenntnis schließen ließen, seien bewusst nicht berücksichtigt worden. Weiters machte er geltend, die bei Mohamed M. durchgeführte Online-Durchsuchung wäre gesetzwidrig gewesen und die verschleierte Mona S. wäre zu Unrecht von der Verhandlung ausgeschlossen worden.

Der OGH hat nun sämtliche vorgebrachten angeblichen Nichtigkeitsgründe zurückgewiesen. Die Geschworenenbank sei rechtmäßig besetzt gewesen, der Verteidiger betreibe "im Nachhinein Rechenoperationen, um Manipulationen behaupten zu können. Wir sind aber nicht zum Theaterspielen da", so der Senatsvorsitzende Eckard Ratz. Die Online-Fahndung am PC von Mohamed M. "war im ganz konkreten Fall unproblematisch", weil sei vor dem 1. Jänner 2008 erfolgt sei und daher gesetzlich gedeckt war.

M.: "Habe nie zur Gewalt aufgerufen"

Dass die verschleierte Mona S. nicht an der Hauptverhandlung teilnehmen durfte, war laut Ratz ebenfalls rechtens: "Angesichts eines solchen Verhaltens war davon auszugehen, da wird demonstriert, da wird Show gemacht." Der Gerichtssaal sei allerdings "keine politische Bühne".

Mona S. war zum Rechtsmittelverfahren nicht persönlich erschienen. Sie sei "traumatisiert", könne keine Polizisten mehr sehen, erläuterte ihr Mann. Sich selbst bezeichnete Mohamed M. einmal mehr als völlig schuldlos: "Ich habe nie zur Gewalt aufgerufen und werde das auch zukünftig nicht tun."

"Drohvideo" im Internet

Laut dem nunmehr rechtskräftigen Urteil soll Mohamed M. Ziele der al-Qaida verfolgt haben, indem er mit einem im Internet verbreiteten "Drohvideo" Deutschland und Österreich zum Abzug ihrer Truppen aus Afghanistan aufforderte, den Dschihad guthieß und zu Anschlägen während der Fußball-Europameisterschaft 2008 aufrief.

Mona S. soll sich propagandistisch für den Terrorismus stark gemacht haben, indem sie Texte ins Englische übersetzte und ins Internet stellte.

In einem "ganz kleinen Teilbereich", wie der Vorsitzende betonte, wurde das erstinstanzliche Urteil allerdings nun nicht bestätigt. Dabei ging es um den Anklagepunkt "Gutheißung einer mit Strafe bedrohten Handlung". Im dem den Geschworenen vorgelegten Fragenkatalog wäre nicht konkretisiert wurden, welche Handlungen damit gemeint waren, erklärte Ratz. Daher bleibe es der Staatsanwaltschaft vorbehalten, dieses Faktum separat weiterzuverfolgen.

Mohamed M. verhielt sich während des Rechtsmittelverfahrens völlig ruhig. Auch als seine vierjährige Freiheitsstrafe endgültig bestätigt wurde, bewahrte er die Fassung.

(APA)

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