Sobotka "erschreckt Kerns Unkenntnis" über OSZE-Beobachter

Kanzler Kern, Innenminister Sobotka
Kanzler Kern, Innenminister Sobotka (c) Reuters
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Wahlbeobachter auszuladen, "wie der Bundeskanzler das meint" hieße, Österreich habe etwas zu verheimlichen", kritisiert der Innenminister.

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) bleibt bei seinem Wunsch, für die Wiederholung der Bundespräsidentschafts-Stichwahl Wahlbeobachter der OSZE einzuladen. Über Skepsis von Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) an diesem Vorhaben zeigte sich der Ressortchef am Montag erstaunt: Er sei "erschreckt" von dessen "Unkenntnis", denn die Einladung von Wahlbeobachtern sei seit 2007 gelebte Praxis.

Neben Beobachtermissionen bei der Bundespräsidentschaftswahl 2010 und der Nationalratswahl 2013 seien auch bei der EU-Wahl im Jahr 2014, aber auch beim ersten und zweiten Wahlgang der diesjährigen Bundespräsidentschaftswahl Wahlbeobachter der Organisation in Österreich anwesend gewesen, betonte Sobotka. Beim ersten Wahlgang der Präsidentschaftswahl im Frühjahr habe es sich um rund 40 Beobachter gehandelt. "Ich habe geglaubt, dass das jeder in der Republik auch weiß, dass Wahlbeobachter zum ständigen Prozedere gehören." Es würden ja auch immer wieder österreichische Parlamentarier zu OSZE-Beobachtermissionen eingeladen, so der Minister.

"Das hieße, wir hätten etwas zu verheimlichen"

Die Wahlbeobachter auszuladen, "wie der Bundeskanzler das meint, das hieße, wir hätten etwas zu verheimlichen", sagte Sobotka. Er habe bereits einen Brief ans Außenministerium gesendet, mit der Bitte, die Wahlbeobachter offiziell einzuladen. Dies sei auch im Februar so passiert "und das passiert jetzt wieder", sagte Sobotka. Und er wiederholte: "Ich bin nicht bereit, in irgendeiner Form, Wahlbeobachter, die gesetzlich vorgesehen sind, auszusperren." Österreich könne sich auch nicht aussuchen, was kontrolliert wird.

Nicht näher äußern wollte sich Sobotka am Montag zu seinem Vorschlag, Laien - analog zu Schöffen im Gericht - als Wahlbeisitzer zu verpflichten. Dieses Thema wolle er erst nach Vorliegen des schriftlichen Urteils des Verfassungsgerichtshofs zur Wahlaufhebung diskutieren.

(APA)

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