Londons Optionen nach dem Brexit

Der bevorstehende Brexit wirft die Frage nach der künftigen Beziehung Großbritanniens zur EU auf.
Der bevorstehende Brexit wirft die Frage nach der künftigen Beziehung Großbritanniens zur EU auf.(c) APA/AFP/JUSTIN TALLIS
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Die Briten müssen sich entscheiden, wie viel Zugang zum europäischen Binnenmarkt sie haben wollen. Zur Verfügung stehen drei Modelle mit jeweils unterschiedlichen Rechten und Pflichten.

Brüssel. „My policy on cake is pro having it and pro eating it“ – was Kuchen anbelangt, bin ich dafür, ihn gleichzeitig zu behalten und zu essen. Dieses Zitat stammt von Boris Johnson, dem glücklosen Anführer der britischen EU-Gegner, und es fasst gut die Position zusammen, in der Befürworter des Brexit ihr Land sehen möchten: Großbritannien soll alle Rechte einer EU-Mitgliedschaft genießen, ohne die dazugehörigen Pflichten.

Man braucht allerdings kein diplomierter Zuckerbäcker zu sein, um zu begreifen, dass ein Kuchen nur einmal gegessen werden kann – ist er erst einmal weg, muss ein neuer gebacken werden. Das gilt auch für das britische Verhältnis zu Europa. Sobald das Verfahren zum EU-Austritt eingeleitet ist, muss London einen neuen Modus vivendi mit der EU suchen. Wer auch immer David Cameron in der Downing Street 10 nachfolgen wird – der neue Premierminister bzw. die Premierministerin dürfte Anfang September feststehen –, wird die Vor- und Nachteile der Optionen abwägen müssen, die den Briten nach dem Brexit zur Verfügung stehen. Nach jetzigem Wissensstand (und sofern die EU nicht britischen Forderungen nachgibt und sozusagen ein Kuchen-Wunder vollbringt) muss London zwischen drei Varianten wählen:

► Die Norwegen-Option, also der Beitritt Großbritanniens zum Europäischen Wirtschaftsraum EWR, dem die Efta-Mitglieder Norwegen, Island und Liechtenstein angehören. Der Vorteil dieser Variante ist, dass die Modalitäten einer EWR-Mitgliedschaft bereits vorgefertigt sind, was den Verhandlungsaufwand spürbar reduzieren würde. Als Efta- und EWR-Mitglied hätte Großbritannien Zugang zum Binnenmarkt der EU – einschließlich der für die britische Wirtschaft besonders wichtigen (Finanz-)dienstleistungen. Und mit Liechtenstein, das die Zuwanderung aus der EU kontrollieren darf, gäbe es theoretisch sogar einen Präzedenzfall für etwaige Einschränkungen der Personenfreizügigkeit, die den britischen Wählern ein Herzensanliegen ist. Inwieweit das Bonsai-Fürstentum mit seinen knapp 40.000 Einwohnern ein Vorbild für Europas zweitgrößte Volkswirtschaft sein kann, ist fraglich. Möglich wäre ein Tausch der Freiheiten – Personenfreizügigkeit gegen Zugang zum EU-Finanzmarkt –, doch selbst dann müsste Großbritannien ins EU-Budget einzahlen und EU-Vorschriften übernehmen. Wolfgang Münchau vom Thinktank Teneo Intelligence hält eine zwischenzeitliche EWR-Mitgliedschaft für möglich, bis sich London und Brüssel auf künftige Spielregeln geeinigt haben.

► Kanada – konkret der Freihandelspakt Ceta – könnte als Beispiel für ein maßgeschneidertes Abkommen dienen: Die Kanadier müssen sich den Zugang zum Binnenmarkt nicht mit Reisefreiheit oder Mitgliedsbeiträgen erkaufen. Allerdings ist dieser Zugang nicht uneingeschränkt, kanadischen Banken etwa bleibt die EU verwehrt. Für die City of London wäre diese Variante eine Katastrophe – jene Finanzinstitute, die in der EU Geschäfte machen, müssten dann auf den Kontinent übersiedeln. Ein weiteres Problem: Ein Abkommen à la Ceta wäre vermutlich komplexer als der Deal mit Kanada, weil aufgrund geografischer Nähe und gemeinsamer Vergangenheit die Zusammenarbeit im regulatorischen Bereich intensiver ausgestaltet werden müsste. Das bedeutet allerdings, dass es sich dabei um ein sogenanntes Gemischtes Abkommen handeln würde, dem nicht nur die EU-Kommission, sondern alle 27 EU-Mitglieder zustimmen müssen – was reichlich Erpressungspotenzial bietet.

Dasselbe gilt übrigens auch für ein Abkommen nach dem Vorbild der Schweiz, das für die Briten ohnehin nicht sonderlich attraktiv sein dürfte, da es die Personenfreizügigkeit beinhaltet, aber keinen unbeschränkten Zugang zum EU-Finanzmarkt.

► Als Minimalvariante bietet sich die britische Mitgliedschaft bei der Welthandelsorganisation WTO an, nach deren Spielregeln der internationale Warenhandel organisiert ist – allerdings nur der Handel mit Waren. Die britischen Dienstleister müssten sich dann auf ihren Heimatmarkt konzentrieren bzw. darauf hoffen, dass London rasch bilaterale Abkommen mit den wichtigsten Handelspartnern schließt. Aber auch dieses Szenario ist mit Unsicherheiten behaftet: Großbritannien ist zwar WTO-Mitglied, doch ein Teil der für die Briten derzeit geltenden Bedingungen wurde von der EU vereinbart – und wäre mit dem Brexit hinfällig. London müsste mit der Welthandelsorganisation die Rechte und Pflichten seiner Mitgliedschaft neu verhandeln, warnte WTO-Chef Roberto Azevedo im Vorfeld des Referendums.

Eineinhalb Wochen nach dem Brexit-Referendum ist nur eines klar: Die Briten brauchen dringend kompetente Verhandlungsführer. Da der Abschluss von Handelsabkommen im Zuständigkeitsbereich der EU-Kommission liegt, hatte die britische Regierung in den vergangenen vier Jahrzehnten kaum Bedarf an Handelsexperten. Das wird sich jetzt ändern: Juristin Miriam González Durántez schätzt, dass London im Zuge des Brexit knapp 500 Posten schaffen und besetzen muss.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.07.2016)

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