Stichwahl-Wiederholung findet am 2. Oktober statt

Symbolbild: Bei der Stimmabgabe
Symbolbild: Bei der Stimmabgabe (c) imago/Michael Schick
  • Drucken

Die Regierung hat sich auf ein Datum für den Urnengang geeinigt. Nun muss nur noch der Hauptausschuss des Nationalrats formal zustimmen.

Es ist entschieden: Nachdem der Verfassungsgerichtshof in der Vorwoche befunden hat, dass die Bundespräsidenten-Stichwahl wiederholt werden muss, steht nun bereits ein Termin fest. Es ist der 2. Oktober. Darauf hat sich die Bundesregierung am Dienstag verständigt. Das Datum hatte zuvor Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) im Ministerrat vorgeschlagen, Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) bestätigte anschließend, dass die Regierung dem Folge geleistet hat. „Sie können sich vorstellen, dass das eine vergleichbar einfache Übung war“, sagte der SPÖ-Bundesparteichef. 

Der Wahltermin für die erneute Stichwahl muss nun nur noch formal vom Hauptausschuss des Nationalrats abgesegnet werden. Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) hat aber bereits im Vorfeld angekündigt, dass dieser „unverzüglich“ tagen werde, sobald der Regierungsvorschlag vorliegt.

Noch offen ist, wann letztlich die Angelobung des neuen Staatsoberhauptes stattfinden wird. Aus dem Büro von Bures hieß es dazu am Dienstag nur, es werde nach dem Urnengang mindestens drei, eher vier Wochen oder länger dauern, bis diese vollzogen werden kann. Damit ist ziemlich wahrscheinlich, dass es am Nationalfeiertag, dem 26. Oktober, keinen Bundespräsidenten im Amt und somit wohl auch keine offene Hofburg geben wird.

Frage der Wahlbeisitzer "sachlich diskutieren"

Zur Diskussion, wie man die Parteien zur vermehrten Entsendung von Wahlbeisitzern motivieren könnte, gaben sich Kern und Mitterlehner unterdessen zurückhaltend. Allfällige Änderungen werde man jedenfalls nach der Wahl debattieren müssen, gaben sie zu verstehen. Kern betonte, es sei „mit Sicherheit" so, dass man das Wahlrecht diskutieren müsse. Das werde einen „intensiven Dialog" im Parlament notwendig machen.

Gefragt nach dem Vorschlag von Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer (ÖVP), der anregte, bei der Entsendung von Beisitzern säumige Parteien zu bestrafen, sagte Kern, er würde „ungern einen Einzelvorschlag herausnehme und diskutieren". Es gelte vielmehr, alle Vorschläge gemeinsam zu bewerten. Auch Mitterlehner betonte, es sei jetzt die Wahl „in Ruhe abzuwickeln". Danach solle man dann die Vorschläge mit Experten „sachlich diskutieren".

"Müssen auf unseren Ruf aufpassen"

Angesprochen auf die Debatte um die Einladung von OSZE-Wahlbeobachtern sagte Kern, es gebe schon einen großen Unterschied, ob die Beobachtermissionen wie in der Vergangenheit behandelt werden - „oder ob wir da um Hilfe rufen für die 14 Wahlsprengel". Man sollte „wirklich aufpassen, dass das Vorgehensweisen sind, die unserem Ruf angemessen sind" - man sollte mit Augenmaß vorgehen, so der Kanzler. Mitterlehner betonte, es gebe im Endeffekt die Verpflichtung, Wahlbeobachter der OSZE einzuladen. Er und auch Kern seien sich einig in der Ansicht, dass Österreich kein „Bananenstaat" sei, „der um Hilfe ruft". Aber andererseits könne sich die Wahl natürlich jeder OSZE-Wahlbeobachter ansehen: "Soll sich halt jemand dazustellen und zuschauen."

Wichtiger werde es sein, dass die einzelnen Wahlbehörden die vorliegenden Regeln einhalten, sagte Mitterlehner. Fehler wie in der Stichwahl dürften nicht noch einmal passieren. „Weil das waren rein technische Fehler, die locker vermieden hätten werden können", so der Vizekanzler. "Wenn man hört, es wird verdammt knapp, dann muss man auch verdammt genau sein", mahnte er.

(APA/Red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Kommentare

Ohne Fair Play in die Hofburg

Der Pakt ist gescheitert. Ein Gesetz wäre wichtiger.
Gunther Neumann
Innenpolitik

Experte erwartet OSZE-Beobachter bei Wahlwiederholung

Ex-OSZE-Vizedirektor Neumann, vielfacher Wahlbeobachter, sieht Österreich trotz der Aufhebung der Bundespräsidentenwahl fernab von einer Bananenrepublik, will aber eine strikte Sperrfrist für Teilergebnisse von Wahlen.
BP-WAHL: HOFBURG - VAN DER BELLEN / HOFER
Politik

Das Innenministerium prüft Klagen auf Schadenersatz

Die Kosten der Wiederholung der Hofburgwahl halten Juristen auf Trab.
Schadenersatz für neue Stichwahl?
Politik

Schadenersatz für neue Stichwahl?

Experten halten Ersatzansprüche der wahlwerbenden Gruppierungen gegen die Republik für aussichtsreich: Der Staat haftet für Fehler seiner Organe. Keine der beiden Seiten schließt Forderungen aus.
Politik

Staatsanwaltschaft will gegen zwei Kärntner FPÖ-Mandatare ermitteln

Die Landtagsabgeordneten Trettenbrein und Zellot waren Wahlbeisitzer in Bezirken, in denen es zu Unregelmäßigkeiten gekommen war.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.