Chefs dürfen Gesichtsschleier verbieten, hat der OGH entschieden. Für die Islamische Glaubensgemeinschaft ist das Urteil "nachvollziehbar".
Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) zeigt Verständnis für das jüngste OGH-Urteil, das ein Verbot von Gesichtsschleiern am Arbeitsplatz erlaubt. Die Frauenbeauftragte der IGGiÖ, Carla Amina Baghajati, meinte in einer Aussendung, das Urteil erscheine "nachvollziehbar".
In der Kommunikation spiele die Gesichtsmimik eine wichtige Rolle. Gerade in Berufsfeldern, in denen Angestellte ständigen persönlichen Kontakt mit anderen Menschen hätten, könne ein Gesichtsschleier eine Barriere bedeuten, die die Kommunikation erschwere.
Kopftuch: IGGiÖ begrüßt Differenzierung
Das Tragen eines Gesichtsschleiers sei aber vom Tragen eines Kopftuchs zu trennen, da hier das Gesicht frei bleibe. Dies habe das Gericht auch eindeutig festgestellt. Die Islamische Glaubensgemeinschaft begrüße diese differenzierte Sichtweise des Gerichts: "Denn sie unterstreicht, dass Frauen, die ein Kopftuch tragen, kein Nachteil in der Einstellungspolitik oder im Umgang am Arbeitsplatz erwachsen darf."
(APA)