Der Weg zum neuen Präsidenten

Der Weg zum neuen Präsidenten
Der Weg zum neuen Präsidenten(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Am Freitag tritt Heinz Fischer ab, am 2. Oktober findet die Wiederholung der Präsidentenwahl statt. Wegen der Fristen droht ein Nationalfeiertag ohne Staatsoberhaupt.

Wien. Wenn die Blätter welker werden, wird es im Hofburg-Wahlkampf erst so richtig heiß. Die erneute Stichwahl zwischen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer soll nun am 2. Oktober stattfinden. Das beschloss der Ministerrat am Dienstag. Auf dem Weg zum neuen Bundespräsidenten gibt es aber noch einige Ereignisse und Termine, die es zu berücksichtigen gilt.

Freitag, 8. Juli. An diesem Tag scheidet Bundespräsident Heinz Fischer nach exakt zwölf Jahren aus dem Amt, die Bundesversammlung (National- und Bundesrat gemeinsam) verabschiedet sich von ihm. Am selben Tag soll der Hauptausschuss des Nationalrats den von der Regierung vorgeschlagenen Wahltermin 2. Oktober fixieren.

Woche ab 11. Juli. Ist der Termin fixiert, kann die Wiederholung der Wahl im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Ist der Wahltermin einmal offiziell verlautbart, können auch Wahlkarten bestellt werden. Speziell Auslandsösterreichern ist anzuraten, mit der Bestellung wegen der langen Postwege nicht zu lang zu warten.

Montag, 5. September. Die Schulferien in Ostösterreich enden, im Rest des Landes beginnt am 12. September wieder der Ernst des Lebens. Nicht nur für die Schüler, auch für die Hofburg-Kandidaten, denn mit dem Ferienende startet wohl der Intensivwahlkampf.

Freitag, 30. September. Dieser Tag dürfte die letzte Chance bieten, eine Wahlkarte zu beantragen. Mündlich bei gleichzeitiger Mitnahme. Zu empfehlen ist das nur Leuten, die mit der Wahlkarte ins Wahllokal gehen wollen. Wer per Post votieren will, sollte besser schauen, dass seine Briefkarte zu diesem Zeitpunkt schon aufgegeben ist. Sie muss vor Wahlschluss am Sonntag, 17 Uhr, ihr Ziel erreichen. Möglicherweise gibt es aber wieder Samstagfrüh eine Sonderentleerung der Post, nach der die Stimmen der letzten Briefwähler noch rechtzeitig ans Ziel transportiert werden.

Sonntag, 2. Oktober, 17 Uhr. Die letzten Wahllokale schließen. Die erste Hochrechnung wird aber noch etwas auf sich warten lassen und weniger präzise als gewohnt sein. Denn das Innenministerium gibt schon vorhandene Teilergebnisse diesmal nicht vor 17 Uhr an Journalisten und Hochrechner weiter. Einer der Gründe der Wahlaufhebung war für die Verfassungsrichter nämlich auch, dass zu früh Ergebnisse durchsickerten. Das soll diesmal verunmöglicht werden.

Montag, 3. Oktober, 9 Uhr. Die Briefwahlstimmen werden ausgezählt. Erst an diesem Tag zu dieser Uhrzeit ist das zulässig, wie alle aus der Wahlaufhebung gelernt haben sollten. Der Innenminister verkündet nach Auszählung aller Stimmen (und nicht wie bisher gewohnt schon am Sonntag) das vorläufige Endergebnis. Circa eine Woche nach der Wahl. Die Bundeswahlbehörde findet sich zu ihrer Sitzung ein und beschließt das amtliche Endergebnis. Der genaue Tag für die Sitzung muss noch festgelegt werden.Mitte Oktober. Wird die Wahl beeinsprucht? Man weiß es erst

Mitte Oktober. Nach Verlautbarung des Ergebnisses durch die Bundeswahlbehörde hat man eine Woche Zeit, das Resultat beim Verfassungsgerichtshof anzufechten.

Ende Oktober. Sollte die Wahl nicht beeinsprucht werden, könne die Angelobung des Bundespräsidenten frühestens drei bis vier Wochen nach dem Wahltag stattfinden, heißt es aus dem Büro von Nationalratspräsidentin Doris Bures. Die Bundesversammlung, die das Staatsoberhaupt angelobt, lasse sich nämlich nicht so einfach einberufen. Das Nationalratspräsidium muss sich an den Kanzler wenden. Auf Vorschlag der Regierung würde es dann dem Bundespräsidenten obliegen, die Bundesversammlung einzuberufen. Da es aber keinen Bundespräsidenten gibt, geht die Sache wieder ans Nationalratspräsidium als Vertretung zurück. Das nun die Bundesversammlung einberufen darf. Ob es am Nationalfeiertag (26. Oktober) schon einen Bundespräsidenten geben wird, ist also unsicher.

Mitte November. Sollte die Wahl Mitte Oktober angefochten worden sein, hätte der Verfassungsgerichtshof grundsätzlich vier Wochen Zeit, darüber zu befinden. Mitte November gäbe es also das Erkenntnis des VfGH. Und falls die Wahl wieder aufgehoben wird? Dann beginnt erneut alles von vorn, und es gibt erst 2017 ein Staatsoberhaupt. Frühestens.

(Print-Ausgabe, 06.07.2016)

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