Gulasch, Bier und bis zu 108 Euro Lohn für Beisitzer

Gulasch als Entlohnung für Wahlbeisitzer.
Gulasch als Entlohnung für Wahlbeisitzer.Clemens Fabry
  • Drucken

Die Unterschiede, was Entschädigungen für die Mitarbeit in Kommissionen betrifft, sind beträchtlich – zwischen den Bundesländern, aber auch innerhalb derer.

Wien. Extrem föderal wird die Entlohnung von Wahlbeisitzern gehandhabt. Sie reicht vom Händedruck über Wurtsemmel, Kaffee, Cola und Bier bis zu 108 Euro.
In Wien erhalten Beisitzer eine Funktionsgebühr von 45 Euro, erklärt ein Sprecher des zuständigen Stadtrats, Andreas Mailath-Pokorny (SPÖ). Fungiert man als Beisitzer bei der Auszählung der Briefwahlkarten, gibt es 20 Euro. Für Verpflegung muss selbst gesorgt werden.
In Niederösterreichs Landeshauptstadt, St. Pölten, werden zwölf Euro pro anwesender Stunde bezahlt, wie ein Rathaussprecher mitteilt. Zuletzt waren die Wahllokale neun Stunden lang geöffnet, was daher 108 Euro für einen Tag ergibt. Im Rest des Landes gibt es Wurstsemmel und Cola sowie 25 Euro in Wiener Neustadt.
Oberösterreichs Landeswahlleiter, Josef Gruber, berichtete, es wäre das Gebührenanspruchsgesetz sinngemäß anzuwenden. Das sei aber „blanke Theorie“. Kaum ein Mitwirkendern verlange etwas. Reichere Gemeinden würden dennoch zahlen. Das Geld fließe entweder den Beisitzern zu oder letztlich den Parteien. In anderen Gemeinden sei das Amt Ehrensache und werde maximal etwa mit einem Gulasch und einem Bier, wenn alles beendet ist, abgegolten. Für die Gemeinden sei eine Wahl ohnehin eine finanzielle Belastung, denn sie bekommen pro Wahlberechtigtem 0,92 Euro. Das decke nicht einmal die Kosten des Versandes einer Briefwahlkarte.
Auch in Kärnten haben Wahlbeisitzer grundsätzlich Anspruch auf Gebühren nach dem Gebührenanspruchsgesetz. Laut Gerhard Jesernig, dem Leiter der Landeswahlbehörde, sind das der Fahrtkostenersatz, rund vier Euro für das Frühstück und 8,50 Euro für das Mittagessen. Viele Gemeinden zahlen aber mehr. In Klagenfurt und Villach bekommen Beisitzer 50 Euro.
Im Land Tirol ist nur bekannt, dass die Mitglieder der Landeswahlbehörde zuletzt keinen Gebührenanspruch beim Landeswahlleiter geltend gemacht hätten, auch nicht bei vergangenen Bundeswahlen.

Heute Erhöhung in Salzburg

Dasselbe gilt für Vorarlberg. Entsprechende Rückmeldungen – die Betroffenen verzichteten auf Entschädigung – gab es auch von den Bezirkshauptmannschaften. Auf Gemeindeebene bleibe die Entscheidung den Kommunen überlassen, Entschädigungen würden aber eher nicht ausbezahlt, hieß es seitens des Vorarlberger Gemeindeverbands. Vorstellbar sei eher, dass Wahlbeisitzern ein Mittagessen oder Getränke spendiert werden.
21,30 Euro Tagesgebühr stehen Wahlbeisitzern zu, sagte der Leiter des für Wahlen zuständigen Einwohner- und Standesamtes der Stadt Salzburg, Franz Schefbaumer. Man orientiere sich an der Entschädigung für Schöffen und Geschworene im Gebührenanspruchsgesetz des Bundes. Jede Gemeinde könne aber mehr bezahlen. So erhielten in der Landeshauptstadt die Beisitzer zuletzt 54 Euro, heute, Mittwoch, soll im Gemeinderat allerdings eine Erhöhung auf 80 Euro beschlossen werden. Aber auch andere Kommunen wie St. Johann im Pongau oder Wals-Siezenheim zahlen mehr, und zwar 40 beziehungsweise 50 Euro pro Tag.
In der Steiermark seien die meisten Wahlbeisitzer bisher ehrenamtlich tätig gewesen, so Manfred Kindermann, Leiter des Referats Gemeinderecht und Wahlen des Landes Steiermark.
Im Burgenland gibt es offenbar für Wahlbeisitzer keine finanzielle Entschädigung. Die Gemeinden sorgen für Essen und Trinken. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.07.2016)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Kommentare

Ohne Fair Play in die Hofburg

Der Pakt ist gescheitert. Ein Gesetz wäre wichtiger.
Gunther Neumann
Innenpolitik

Experte erwartet OSZE-Beobachter bei Wahlwiederholung

Ex-OSZE-Vizedirektor Neumann, vielfacher Wahlbeobachter, sieht Österreich trotz der Aufhebung der Bundespräsidentenwahl fernab von einer Bananenrepublik, will aber eine strikte Sperrfrist für Teilergebnisse von Wahlen.
BP-WAHL: HOFBURG - VAN DER BELLEN / HOFER
Politik

Das Innenministerium prüft Klagen auf Schadenersatz

Die Kosten der Wiederholung der Hofburgwahl halten Juristen auf Trab.
Schadenersatz für neue Stichwahl?
Politik

Schadenersatz für neue Stichwahl?

Experten halten Ersatzansprüche der wahlwerbenden Gruppierungen gegen die Republik für aussichtsreich: Der Staat haftet für Fehler seiner Organe. Keine der beiden Seiten schließt Forderungen aus.
Politik

Staatsanwaltschaft will gegen zwei Kärntner FPÖ-Mandatare ermitteln

Die Landtagsabgeordneten Trettenbrein und Zellot waren Wahlbeisitzer in Bezirken, in denen es zu Unregelmäßigkeiten gekommen war.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.