Terrorprozess: OGH bestätigt Urteil

(c) AP (Lilli Strauss)
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Die Verurteilung von Mohamed M. und Mona S. ist nun rechtskräftig. Der OGH bestätigt die vier Jahre Haft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

WIEN (APA/eko).„Mein Leben ist vollkommen zerstört.“ Mohamed M. spricht diese Worte aus, kurz nachdem er rechtskräftig verurteilt ist. Verurteilt, mit einem Drohvideo gegen Österreich und Deutschland Ziele der al-Qaida verfolgt zu haben, den Dschihad befürwortet und zu Anschlägen während der Fußball-Europameisterschaft aufgerufen zu haben.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigt damit das Urteil, das ein Wiener Schwurgericht im vergangenen Februar gefällt hat. Bestätigt werden nicht nur die vier Jahre Haft für M., sondern auch die 22Monate für Mona S. – nach islamischem Recht seine Frau –, die Texte ins Englische übersetzt und ins Internet gestellt haben soll und sich damit propagandistisch für den Terrorismus stark gemacht habe. „Das is' a terroristische G'schicht. Das geht so nicht. Das ist so einfach zu gefährlich“, begründet Senatsvorsitzender Eckart Ratz die Entscheidung.

Lennart Binder, der Anwalt des Paares, blitzt damit mit seiner Nichtigkeitsbeschwerde ab. Er rügte unter anderem die Auswahl der Geschworenen im erstinstanzlichen Verfahren – diese seien „willkürlich herausgepickt“ worden, moslemisch klingende Namen seien bewusst nicht berücksichtigt worden, so der Vorwurf. Zudem sei eine bei Mohamed M. durchgeführte Onlinedurchsuchung rechtswidrig gewesen und Mona S., die ihren Gesichtsschleier vor Gericht nicht ablegen wollte, zu Unrecht von der Verhandlung ausgeschlossen worden.

„Nicht zum Theaterspielen da“

Der OGH weist alle der vorgebrachten Gründe zurück. Die Geschworenenbank sei rechtmäßig besetzt gewesen, der Verteidiger betreibe „im Nachhinein Rechenoperationen, um Manipulationen behaupten zu können. Wir sind aber nicht zum Theaterspielen da“, so Senatsvorsitzender Ratz. Selbst die Onlinefahndung am PC von Mohamed M. sei „im ganz konkreten Fall unproblematisch“ gewesen, weil sie vor dem 1. Jänner 2008 erfolgt sei und daher gesetzlich gedeckt war.

Auch den Ausschluss von Mona S. bezeichnet Ratz als gerechtfertigt: „Angesichts eines solchen Verhaltens war davon auszugehen, da wird demonstriert, da wird Show gemacht.“ Jedoch sei der Gerichtssaal „keine politische Bühne“. Mona S. selbst ist auch diesmal nicht im Gerichtssaal anwesend, diesmal allerdings nicht wegen eines Ausschlusses vom Prozess. Sie sei „traumatisiert“, erklärt Mohamed M., und könne keine Polizisten mehr sehen.

In einem „ganz kleinen Teilbereich“, wie der Vorsitzende betont, wird das erstinstanzliche Urteil allerdings nicht bestätigt. Dabei geht es um den Anklagepunkt „Gutheißung einer mit Strafe bedrohten Handlung“. In dem den Geschworenen vorgelegten Fragenkatalog wäre nicht konkretisiert worden, welche Handlungen damit gemeint waren, so Ratz. Daher bleibe es der Staatsanwaltschaft vorbehalten, dieses Faktum separat weiterzuverfolgen.

Aus prozessökonomischen Gründen, so der Vorsitzende, würde es dazu aber wohl nicht kommen: „99,3 Prozent sind rechtskräftig geworden. Mehr Strafe können die Angeklagten auch nicht bekommen.“

Mona S. auf freiem Fuß

Mohamed M. muss damit seine vierjährige Haftstrafe abbüßen, seit September 2007 sitzt er in Untersuchungshaft, die ihm auf seine Strafe angerechnet wird. Mona S. befindet sich seit vergangenem Oktober nach 13 Monaten U-Haft auf freiem Fuß. Ob sie den Rest der Strafe absitzen muss, wird am Landesgericht für Strafsachen in den nächsten Tagen entschieden.

Auf einen Blick

Im März 2008 endet der Prozess gegen Mohamed M. und Mona S. mit Schuldsprüchen. Der Prozess muss wegen mangelhafter Fragen im Februar 2009 wiederholt werden, das Ergebnis bleibt gleich. Nun bestätigt auch der OGH das Urteil.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.08.2009)

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