15.365 Asylanträge fehlen auf die Obergrenze

15.365 Asylanträge fehlen auf die Obergrenze
15.365 Asylanträge fehlen auf die Obergrenze(c) APA
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22.135 Anträge wurden im ersten Halbjahr zum Asylverfahren in Österreich zugelassen. Die Obergrenze dürfte im Herbst erreicht werden.

In Österreich sind im ersten Halbjahr 22.135 Anträge zum Asylverfahren zugelassen worden. Das teilte Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) am Dienstag mit. Eingebracht wurden heuer 25.691 Asylansuchen ( Im Juni gab es 3199 Asylansuchen, das ist ein Minus von knapp 60 Prozent gegenüber Juni 2015). Die für den Richtwert 37.500 relevante Zahl sind freilich die 22.135. Sobotka geht davon aus, dass angesichts der jüngsten Daten die Obergrenze erst im Herbst erreicht wird.

Im ersten Halbjahr 2015 sind mehr Asylansuchen gestellt worden als im diesjährigen, nämlich 28.311. Von den 25.691 Asyl-Anträgen, die heuer von Jänner bis Juni eingebracht worden sind, wurden 14.037 zum Verfahren zugelassen. Die restlichen 11.654 wurden nicht - beziehungsweise noch nicht - zugelassen. Im wesentlichen geht es dabei um Dublin-Fälle und Altersfeststellungen, ein Teil davon könnte also doch noch zugelassen werden (etwa wenn sich bei Dublin-Fällen binnen sechs Monaten kein anderes EU-Land zur Rücknahme bereit erklärt).

Diese müsste man dann zu jenen 22.135 Anträgen dazurechnen, die heuer bisher zugelassen wurden und für den Richtwert von 37.500 gezählt werden. Diese Zahl ergibt sich aus 8098 Altanträgen und eben den 14.037 Ansuchen, die 2016 gestellt und zugelassen wurden.

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"Hochwasserschutz nutzt nichts, wenn Hochwasser schon da"

Sowohl der Innenminister als auch Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) zeigten sich mit der Entwicklung der Zahlen einigermaßen zufrieden. Sobotka erklärte, dass heuer bisher schon fast so viele Rückschiebungen vorgenommen wurden wie im gesamten vergangenen Jahr.

Dennoch drängte der Innenminister einmal mehr auf die Erstellung jener Notverordnung, mit der ab Erreichen der Obergrenze das Stellen von Asylanträgen deutlich erschwert wird: "Wenn man einen Hochwasserschutz baut, wenn das Hochwasser schon da ist, wird er nicht viel nutzen." Sobotka macht SPÖ-geführte Ministerien dafür verantwortlich, dass es noch zu keiner Einigung gekommen ist. Das Sozialministerium wolle offenbar den Arbeitsmarkt betreffende Zahlen nicht bekanntgeben. Dabei sei aus seiner Sicht der Arbeitsmarkt schon jetzt überspannt.

Kanzler Christian Kern (SPÖ) und Vizekanzler Reinhold Mittlerlehner (ÖVP) bekannten sich nach dem Ministerrat einmal mehr dazu, die Notverordnung vorzubereiten. Es handle sich aber um eine "sehr diffizile" Angelegenheit. Wann die Verordnung fertig sein muss, wurde von der Regierungsspitze nicht gesagt. Kern deutete allenfalls an, dass die Dringlichkeit nicht zu groß ist, indem er darauf verwies, dass die festgelegte Obergrenze erst zu 57, 58 Prozent ausgeschöpft sei.

Dublin-Fälle

Die Dublin-Verordnung regelt die Zuständigkeit der EU-Mitgliedsstaaten für Asylwerber. Das Verfahren gehört demnach in jenes Land, wo der oder die Betreffende erstmalig registriert wurde. Das Dublin III-Abkommen ermöglicht den Mitgliedsstaaten, eine Person zwecks Sicherstellung des Überstellungsverfahrens nach einer Einzelfallprüfung in Haft zu nehmen. Allerdings muss dafür erhebliche Fluchtgefahr herrschen und müssen weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam anzuwenden sein.

(APA)

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